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Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

© dpa

Brandenburg legt Konzept für Corona-Hotspots vor: Gesundheitsministerin Nonnemacher nennt vier Kriterien

Seit Sonntag gelten in Brandenburg nur noch wenige Corona-Regeln. Bei einer Verschlechterung der Lage könnten die Maßnahmen wieder verschärft werden.

Potsdam - Die Corona-Infektionszahlen sinken in Brandenburg, doch das Land will mit einer Regelung für Hotspots für eine wieder schlechtere Lage gewappnet sein. Das Kabinett beriet am Dienstag über ein Konzept, das die Grundlage für eine mögliche Entscheidung im Landtag sein soll. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nannte vier Kriterien mit Schwellenwert: 

  • die Zahl neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 je 100.000 Einwohner in einer Woche (Hospitalisierungsinzidenz) über 7,5 
  • die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern auf Intensivstation und anderen Stationen über 1000
  • der Intensivbettenanteil mit Covid-19-Patienten über 20 Prozent 
  • eine Sieben-Tage-Inzidenz neuer Ansteckungen je 100.000 Einwohner in einer Woche über 2000

„Wenn von diesen vier Werten drei überschritten oder erreicht sind, dann würde die Landesregierung nochmal beraten“, sagte die Ministerin. Dann werde zum Beispiel die Landeskrankenhausgesellschaft herangezogen, um zu prüfen, wie angespannt die Lage in Kliniken sei. 

Danach werde die Regierung dem Landtag empfehlen, über eine Hotspot-Strategie zu diskutieren. Der Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes sieht dafür eine weitere Maskenpflicht, die Wiedereinführung der 3G-Regel mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis, Mindestabstand vor allem im öffentlichen Raum sowie Beschränkungen für Betriebe und Einrichtungen mit Publikumsverkehr vor.

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Die Inzidenz neuer Covid-19-Krankenhauspatienten lag am Mittwoch in Brandenburg bei 5,18, die Sieben-Tage-Inzidenz bei 943,1. Der Intensivbettenanteil mit Covid-19 betrug zuletzt 8,9. Die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern wurde laut Nonnemacher bisher nur in der zweiten Corona-Welle überschritten mit Verlegungen etwa nach Berlin. 

Seit Sonntag gilt die Maskenpflicht in Brandenburg unter anderem nur noch im öffentlichen Nahverkehr und in Krankenhäusern und Pflegeheimen, nicht mehr beim Einkaufen und in Schulen. Die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos fiel weg. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern halten im Rahmen einer Hotspot-Regelung vorerst an der Tragepflicht von Masken fest.

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