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Brandenburg: Landtag tüftelt an Korrekturen bei Diäten

Die Bezüge der Brandenburger Landtagsabgeordneten sollten ursprünglich um 4,4 Prozent steigen. Doch CDU, Grüne und Linke wollen nun nachsteuern. Auch die Berechnungsgrundlage soll geprüft werden.

Potsdam - Im Landtag Brandenburg deuten sich bei der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenbezüge um 4,4 Prozent Korrekturen durch die Fraktionen an. CDU und Grüne, aber auch die Linke wollen zumindest bei den Aufwandsentschädigungen für Sachkosten den Anstieg abbremsen. Wie berichtet, sieht ein Gesetzesvorschlag von Parlamentspräsidentin Britta Stark (SPD) eine Erhöhung um 4,4 Prozent oder 350,56 Euro auf knapp 8318 Euro pro Monat im kommenden Jahr vor. Ebenfalls um 4,4 Prozent soll die direkte Zahlung für die Rentenversorgung an das Versorgungswerk von 1712,29 auf 1787,63 Euro steigen. Seit 2014 werden Bezüge immer an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt – allerdings zeitversetzt: Auf Grundlage der Daten für 2015 soll jetzt die Höhe für 2017 festgelegt werden.

Problematisch aus Sicht von CDU, Grünen und Linke, die nun versuchen in der rot-roten Koalition auch die SPD zu überzeugen, ist der Zuwachs auch bei den Verwaltungskosten für den Wahlkreis. Die sind mit knapp 1000 Euro in den Bezügen enthalten und sollen ebenfalls um 4,4 Prozent steigen. Grünen-Fraktionschef Axel Vogel und Jan Redmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, sehen hier Nachsteuerungsbedarf. Die Kosten für Fahrten und Büromaterial sind also nicht um 4,4 Prozent gestiegen. Diese Aufwandsentschädigung als Teil der Abgeordnetenbezüge soll nun in Höhe des Inflationsausgleichs angehoben werden – und der lag unter einem Prozent. Die Linke schließt sich dem an und lotet nun die Chance auf eine Einigung über die Fraktionsgrenzen hinaus mit der SPD aus.

Es wird an einer fraktionsübergreifenden Lösung gearbeitet

Wie das Verfahren dann genau abläuft, ist noch unklar. Ursprünglich sollte die von Landtagspräsidentin Stark vorgeschlagene Gesetzesänderung in der nächsten Woche in erster und zweiter Lesung durch den Landtag gehen. Ob nun noch Änderungsanträge erarbeitet oder die Novelle im Hauptausschuss überarbeitet wird, darüber wird nun intern beraten. Bislang hatte sich die SPD auch in den Vorgesprächen dagegen gewehrt und wollte erst die Evaluation der seit 2014 geltenden Norm zu den Bezügen im Abgeordnetengesetz abwarten. Nun wird an einer fraktionsübergreifenden Lösung gearbeitet.

Auch bei der Berechnung der Bezüge anhand der von den Statistikern erfassten Einkommensentwicklung können sich Grüne, CDU und Linke Korrekturen vorstellen, dann aber tatsächlich erst im nächsten Jahr. Denn durch die zeitliche Verzögerung von zwei Jahren anhand der Daten des Landesamtes für Statistik Berlin-Brandenburg sind Verwerfungen möglich: Wenn im Bezugsjahr die Gehälter steigen, würden auch zwei Jahre später die Diäten der Abgeordneten angehoben – unabhängig davon, ob dann möglicherweise die Gehälter sogar sinken oder nur wenig angehoben werden. Fraglich ist auch, ob die Statistik geeignet ist, um die Lage der Brandenburger abzubilden und daran die Bezüge der Abgeordneten zu messen. Zudem war bei der Systemumstellung der Diäten 2014 angedacht, dass sich die Bezüge an denen eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt in Brandenburg orientieren sollten, zuzüglich Mehraufwendungen für die Mandatsträger im Landtag. Deshalb bekamen sie ab Oktober zunächst 7510 Euro, seither beschloss der Landtag bereits zwei Erhöhungen.

Steuerzahlerbund hielt 4,4 Prozent für unangemessen

Es wird daher in den Fraktionen nicht ausgeschlossen, die künftigen Zuwächse an den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst zu koppeln. Für Bedienstete des Landes Brandenburg steigen die Bezüge in diesem wie im vergangenen Jahr um rund zwei Prozent. Für 2017 sind 2,3 Prozent geplant. Die Orientierung an den öffentlichen Dienst hatte jetzt auch der Steuerzahlerbund vorgeschlagen. Denn die Erhöhung um 4,4 Prozent hält der Verband für unangemessen. Die Diäten seien nicht vergleichbar mit dem Verdienst in Unternehmen am Markt.

Was insbesondere die CDU vermeiden will, dass sich der Landtag von der politischen Stimmung treiben lässt und dann trotz klarer Gesetzesregeln mal erhöht und dann wieder nicht. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Abgeordneten netto keine Spitzenverdiener sind. Es gibt nicht wenige Abgeordnete, die zuvor mit Jobs im öffentlichen Dienst am Ende des Monats mehr „raus hatten“. Krankenversicherung, Steuern wie bei Selbstständigen, Mandatsabgaben an die Partei, Spenden, viele Fahrtkosten, die sich nicht komplett abrechnen lassen – es gibt Abgeordnete, denen bleiben für ihren Lebensunterhalt 3000 Euro netto. Was kein Grund zur Klage ist, aber eben den weit verbreiteten Raffke-Vorwurf nicht trägt.

Mit der Kopplung der Diäten an die Einkommensentwicklung war ursprünglich die Hoffnung verbunden, nicht jedes Jahr neue Debatten über eine angebliche „Selbstbedienungsmentalität“ der Politiker führen zu müssen. Laut Grundgesetz haben Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Dabei geht es auch darum, Korruption zu verhindern und überhaupt noch geeignetes Personal für den Politikbetrieb zu finden, das schließlich in der freien Wirtschaft weitaus mehr verdienen könnte. Durch die neuerliche Kritik von Steuerzahlerbund und auch in den Medien aber sehen sich die Abgeordneten wieder unter Rechtfertigungsdruck.

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