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Brandenburg: Landtag plant Gesetzesänderung: NSU-Ausschuss will mehr Transparenz

Potsdam - Der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags fordert einen offeneren Umgang mit den Akten des Verfassungsschutzes zu V-Leuten und der rechtsextremen Szene. Bereits im Januar wolle man über eine entsprechende Änderung des Untersuchungsausschuss-Gesetzes beraten.

Potsdam - Der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags fordert einen offeneren Umgang mit den Akten des Verfassungsschutzes zu V-Leuten und der rechtsextremen Szene. Bereits im Januar wolle man über eine entsprechende Änderung des Untersuchungsausschuss-Gesetzes beraten. Das sagte der SPD-Obmann im Ausschuss, Björn Lüttmann, am Montag bei einer Zwischenbilanz des Ausschusses im Landtag. Die Obleute von CDU, Linken und Grünen beklagten, dass in den Akten zu viele Passagen geschwärzt worden seien. Die Parlamentarier wollen auch über Inhalte aus besonders geschützten Akten in öffentlicher Sitzung diskutieren können, um damit die NSU-Aufklärung voranzutreiben.

In den Akten sei so viel geschwärzt, dass teilweise der Zusammenhang nicht mehr erkennbar sei, kritisierte CDU-Obmann Jan Redmann. „Außerdem wollen wir erreichen, dass wir wie in anderen Landtagen auch Dokumente mit der Einstufung ,Nur für den internen Dienstgebrauch‘ verwenden dürfen.“ Bei der nächsten Ausschusssitzung am 20. Januar sollen dazu auch Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), Justizminister Stefan Ludwig (Linke) und Verfassungsschutzchef Carlo Weber gehört werden. Der Ausschuss sei zuversichtlich, dann bereits neue Regelungen beschließen zu können, sagte Lüttmann.

Grünen-Obfrau Ursula Nonnemacher sagte, dass es für die Dauer des Untersuchungsausschuss ein Moratorium für die Löschung von Akten des Verfassungsschutzes mit Bezug auf Rechtsextremismus geben müsse. Das Justizministerium hatte am Montag dazu versichert, dass Akten, die für den Ausschuss relevant sein könnten, nicht vernichtet würden. Doch Nonnemacher verwies auf die Antwort der Landesregierung auf eine CDU-Anfrage, wonach das Schreddern von Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus weiter möglich sei. Das Justizministerium sah sich gezwungen, die missverständliche Antwort zu präzisieren. dpa/axf

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