zum Hauptinhalt
Die NPD hat in Brandenburg 290 Mitglieder. Die Partei werde weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet.

© dpa

Brandenburg: Landesregierung enttäuscht über gescheitertes NPD-Verbot

Vier Jahre lang mühten sich die Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht um ein NPD-Verbot - vergebens. Brandenburgs Regierungschef Woidke erwägt nun andere Maßnahmen gegen die rechtsextreme Partei.

Potsdam - Die Brandenburger Landesregierung hat enttäuscht auf das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens reagiert. "Die NPD ist verfassungsfeindlich. Ihr Konzept ist menschenverachtend und mit unserem Demokratieprinzip unvereinbar", erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag in Potsdam. "Zugleich ist die NPD aber aus Sicht des Gerichts so schwach, dass die Richter ein Verbot nicht als notwendig erachten." Es müsse geprüft werden, ob der Partei Privilegien wie die staatliche Finanzierung entzogen werden könne. "Ich kann verstehen, dass es Menschen wütend macht, wenn die NPD weiterhin Anrecht auf staatliche Finanzierung hätte", sagte Woidke.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Auch Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein NPD-Verbot. "Ich hätte mir ein anderes Ergebnis gewünscht", bekannte der Minister. "Die Karlsruher Entscheidung hat klargestellt, dass der NPD auf rechtlichem Wege nicht beizukommen ist." Das höchste Gericht habe aber klar festgestellt, dass die NPD eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei sei. Die Partei werde daher weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet, betonte der Minister.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland nannte das Urteil dagegen "gut und richtig". Er sagte: "Ich finde es gut, dass wir ein Bundesverfassungsgericht haben, dass politische Schnellschüsse immer mal wieder auf ihre Relevanz und ihre Nachhaltigkeit geprüft werden." Man solle sehr vorsichtig sein mit Parteiverboten, mahnte Gauland.

Linkspartei-Chef Christian Görke kritisierte die Entscheidung: "Einerseits die Verfassungsfeindlichkeit festzustellen, aber andererseits wegen der fehlenden politischen Durchsetzungsfähigkeit eben dieser verfassungsfeindlichen Ziele kein Verbot auszusprechen, ist für mich nicht nachvollziehbar."

Senftleben (CDU) begrüßt, dass Karlsruhe klarstellt, dass NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei 

"Jedes kommunale Mandat für die NPD ist ein Mandat zu viel", sagte CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben. Er begrüßte, dass Karlsruhe klargestellt habe, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei.

Die Grünen-Abgeordnete Ursula Nonnemacher, meinte, das Urteil dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, "dass wir insgesamt sehr wohl ein Rechtsextremismus-Problem in Deutschland haben, das unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet." Dies hätten erst am vergangenen Wochenende wieder Neonazis gezeigt, die konspirativ einen martialischen Fackelmarsch in Cottbus organisiert hätten.

NPD ist in Brandenburg in 12 von 14 Landkreisen vertreten

Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren in Brandenburg 49 Mandatsträger der Partei in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die NPD sei mit jeweils einem oder zwei Abgeordneten in 12 der 14 Landkreise vertreten, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters, Bettina Cain. Zudem gebe es einen NPD-Vertreter im Stadtparlament von Cottbus sowie 29 weitere in kleineren Städten und Gemeinden. In den Kreistagen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin sowie in den Stadtparlamenten von Potsdam, Brandenburg/Havel und Frankfurt (Oder) sitzen keine NPD-Abgeordneten.

Die rechtsextreme Partei hat nach Angaben des Innenministeriums in Brandenburg 290 Mitglieder. Im Falle eines Verbots hätten der NPD die Schließung ihrer Büros gedroht. (dpa)

Klaus Peters, Rochus Görgen

Zur Startseite