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Der NPD-Kommunalpolitiker Marcel Zech (r.), hier mit dem Szene-Anwalt Wolfram Nahraht, muss acht Monate ins Gefängnis.

© B. Settnik/dpa

Brandenburg: KZ-Tattoo: NPD-Politiker Zech legt Revision gegen Haftstrafe ein

Das Landgericht Neuruppin hat den NPD-Kommunalpolitiker Marcel Zech wegen seines KZ-Tattoos zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Nun muss das Brandenburgische Oberlandesgericht den Fall erneut prüfen.

Neuruppin/Oranienburg - Ein KZ-Tattoo auf dem Rücken des Brandenburger NPD-Kommunalpolitikers Marcel Zech beschäftigt weiter die Justiz. Zechs Verteidiger, der rechtsextreme Szeneanwalt Wolfram Nahrath, legte Revision gegen das Urteil von acht Monaten Haft ohne Bewährung wegen Volksverhetzung ein, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin am Montag einen rbb-Bericht. Nun müsse das Brandenburgische Oberlandesgericht prüfen, ob es in dem Prozess Rechtsfehler gab.

Haftstrafe erst auf Bewährung, dann ohne Bewährung

Das Amtsgericht Oranienburg hatte den 28-Jährigen in erster Instanz zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zech hatte gestanden, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Oranienburger Schwimmbad gezeigt zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt. Die PNN hatten damals enthüllt, dass es sich um Zech handelt, nachdem ein Journalist ein Foto von dem Tattoo publik gemacht hatte. Zech ist Mandatsträger im Kreistag des Landkreises Barnim und in der Gemeindevertretung Panketal.

In zweiter Instanz verhängten die Neuruppiner Richter gegen ihn eine Haftstrafe, "weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten" sei, betonte der Vorsitzende Richter Jörn Kalbow. Es bestehe kein Zweifel daran, dass sich das Tattoo auf die unter der Herrschaft der Nationalsozialisten begangenen Verbrechen bezieht. Mit dem Tattoo habe er die systematische Massenvernichtung von einer Millionen Juden im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau gebilligt und sich damit der Volksverhetzung strafbar gemacht, sagte Kolbow in der Urteilsverkündung. Eine Bewährungsstrafe hätte von der Bevölkerung als ein "Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus" empfunden werden können, hob Kalbow in seiner Urteilsbegründung hervor. (dpa/PNN)

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Hinweis in eigener Sache: Es gibt einen Grund, den Beschuldigten beim Namen zu nennen: Er ist Mandatsträger im Kreistag des Landkreises Barnim und in der Gemeindevertretung Panketal. Auch bei jedem anderen Politiker oder Amtsträger, gegen den ermittelt wird, der vor Gericht steht oder der verurteilt wird, nennen wir den vollen Namen. Und Zech ist daher nicht wie jede andere Privatperson zu behandeln. Das ist normaler journalistischer Umgang in solchen Fällen.

Klaus Peters

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