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Brandenburg: Kommunen fordern neues Kitagesetz

Nach den Eltern zeigen sich auch die Kommunen unzufrieden mit dem Kitagesetz des Landes und fordern dringend eine transparentere Finanzierung. Einem wichtigen Punkt widersprechen sie aber den Eltern. 

Potsdam - Im Streit um die intransparente Finanzierung von Kindertagesstätten fordern Brandenburgs Kommunen von der künftigen Landesregierung ein komplett neues Kitagesetz. „Das Land muss den Mut haben, das Gesetz nach zahlreichen Novellen endlich den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und neu zu fassen“, sagte die Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee, Kerstin Hoppe, am Dienstag nach einer Sitzung des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes (StGB). Hoppe ist auch Vizepräsidentin des kommunalen Gremiums. Wie die Finanzierung der Kitas durch Land, Kreise, Städte und Eltern funktionieren soll, müsse konkret ausformuliert werden. Damit unterstützt der Städte- und Gemeindebund eine Forderung des Landeskitaelternbeirates, der wie berichtet vergangenen Freitag eine Petition für bessere Kitas gestartet hat

Land will nur 12,50 Euro pro Kind als Ausgleich zahlen 

Skeptisch sehen die Kommunen hingegen die Forderung der Eltern, die Kitabeiträge nach der Wahl sofort komplett abzuschaffen. „Ohne eine Aussage, wie das finanziert werden soll, können wir das nicht unterstützen“, so der Geschäftsführer des Gemeindebundes, Jens Graf. Schon jetzt klaffe bei den Kommunen eine Finanzierungslücke, weil die Beitragsfreistellung für Geringverdiener, die Rot-Rot zum 1. August eingeführt hatte, nicht ausreichend gegenfinanziert sei. Ab sofort müssen Eltern, deren Nettoeinkommen inklusive Kindergeld unter 22480 Euro liegt, keine Beiträge mehr zahlen. Bislang waren nur Sozialhilfeempfänger davon befreit. Zwar bekommt Brandenburg aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes insgesamt 165 Millionen Euro, aber die werden nicht nur zur Entlastung der Geringverdiener eingesetzt, sondern etwa auch, um längere Betreuungszeiten in den Kitas zu ermöglichen. Das Land will die Elternbeiträge, die den Kommunen durch die Gesetzesänderung zum 1. August fehlen, kompensieren, indem den Gemeinden pro Kind und Monat 12,50 Euro gezahlt werden. Laut einer landesweiten Erhebung des Städte- und Gemeindebundes müssten aber knapp 26 Euro gezahlt werden, um die Finanzierungslücke zu schließen. In ihrer Gemeinde komme sie sogar auf 48 Euro, so Hoppe. 

Kritik an Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 

Ebenfalls unzufrieden sind die Kommunen mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die durch eine von den Freien Wählern initiierte Volksinitiative angeschoben worden war. Der kommunale Straßenausbau könnte gebremst werden oder ganz zum Erliegen kommen, warnte StGB-Präsident Oliver Hermann. Weil eine entsprechende Verordnung des Landes fehle, wüssten die Gemeinden bislang nicht, in welcher Höhe sie die fehlenden Beiträge der Bürger vom Land erstattet bekommen. Unklar ist bislang, wie die Spitzabrechnung für Kommunen geregelt wird, die mehr Kosten haben als von einer vorgesehenen Pauschale abgedeckt werden. 

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