zum Hauptinhalt

Brandenburg im "Vorwahlkrampf": Opposition scheitert mit Antrag auf schärfere Wahlkampf-Regeln

In Brandenburg wird es keinen extra Wahlkampf-Kodex für Minister geben: Der Antrag von CDU und Grünen scheiterte an der rot-roten Koalition.

Potsdam - Vor dem Superwahljahr 2019 in Brandenburg wird die Geschäftsordnung der Regierung nicht um einen verbindlichen Kriterienkatalog verschärft, was Minister im Wahlkampf dürfen und was nicht. Ein gemeinsamer Antrag von CDU und Grünen, unterstützt von Freien Wählern und AfD, scheiterte am Donnerstag im Landtag an der rot-roten Mehrheit (43 Nein, 32 Ja). Vorher lieferten sich beide Seiten einen heftigen Schlagabtausch. Der begann wegen Leere auf der Regierungsbank verspätet. Erst ließ die Opposition noch Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Karl-Heinz Schröter (beide SPD) in den Saal zitieren, die gerade noch eine Pressekonferenz gaben. 

Der Streit um einen „Verhaltens-Kodex“ für Minister im Wahlkampf geht auf die Sommertour von Finanzminister Christian Görke (Linke) vor der letzten Landtagswahl 2014 zurück. Görke, damals auch Parteichef und Spitzenkandidat der Linken, hatte in diesen Wochen als Minister plötzlich ein Mammutprogramm absolviert: Schulen, Polizeidienststellen, Unternehmen besucht, was später ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes und auch die Bundestagsverwaltung als unzulässig rügten.  Als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Aber lediglich die Minister der Linken hätten daraus gelernt, seien sensibler geworden, sagte Jan Redmann, der parlamentarische CDU-Geschäftsführer – und griff Woidke direkt an: „Es ist dreist, dass Ihre Minister in der täglichen Praxis immer noch keine Sensibilität an den Tag legen.“

„Das ist unzulässig.“

Das lasse vor dem Wahljahr – angesichts der miserablen Umfragewerte der SPD – Schlimmes befürchten. So sei Innenminister Karl Heinz Schröter (SPD) unmittelbar vor der jüngsten Landräte-Stichwahl in Barnim und Ostprignitz-Ruppin zur Unterstützung der SPD-Kandidaten mit einer eigenen kleinen Sommertour durch diese Kreise gezogen: „Das ist unzulässig.“ Der Minister habe dabei gegen aktenkundige Warnungen der Öffentlichkeitsarbeiter seines Ministeriums – was Redmann bei einer Akteneinsicht las -–demonstrativ „Lotto-Fördermittel“ übergeben, am Tag vor der Wahl. Schröter verwies in einer Replik auf seine Auftritte in allen Kreisen, ging auf den konkreten Vorwurf nicht ein. 

Redner von SPD, Linken sowie Staatskanzleichef Martin Gorholt (SPD) betonten, dass die Regierung sehr wohl Konsequenzen gezogen, jüngst einen Beschluss mit den vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestimmten Kriterien zur regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit gefasst habe. „Das ist vorbildlich“, sagte Björn Lüttmann, der parlamentarische SPD-Geschäftsführer. Und Thomas Domres, der parlamentarische Linke-Geschäftsführer, fragte: „Welche Landesregierung hat denn noch einen Selbstbindungsbeschluss gefasst?“ Die Kritik sei scheinheilig. Gorholt sagte, dass man von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht abweichen dürfe. Zulässig seien weder Beinfreiheit noch Fußfesseln für Minister. 

Vieles ist nicht geregelt

Der AfD-Abgeordnete Andreas Galau prophezeite, dass im bevorstehenden Wahlkampf der Einfallsreichtum der jetzigen Regierungsparteien gegen unliebsame politische Gegner – gemeint war wohl die AfD – „unermesslich“ sein werde. Und Péter Vida von den Freien Wählern wies auf die Unsitte hin, dass Minister häufig Wahlkampf für Bürgermeister ihrer Parteien machten. Aus Sicht der Grünen reicht der Kabinettsbeschluss mit der Wiederholung von Karlsruhe-Urteilen nicht aus. So sei die Übergabe von Förderbescheiden in der heiklen Sechs-Wochen-Frist vor dem Wahltag, in der absolute Zurückhaltung geboten wäre, nicht geregelt, sagte Fraktionschef Axel Vogel. Und die Regierung binde sich nicht, die Kriterien auch bei Kommunal- und Europawahlen zu beachten. Auch die sind 2019. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false