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Brandenburg: Harte Strafe

Skelettfund in einem Brunnen in der Uckermark Siebeneinhalb Jahre Haft für Angeklagten.

Neuruppin/Neubrandenburg - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Geschäftsmanns aus Neubrandenburg hat das Landgericht Neuruppin den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. „Der 34-Jährige hatte mitbekommen, dass sich sein Partner trennen wollte, dann kam es zu einer Auseinandersetzung“, sagte Richter Udo Lechtermann am Mittwoch in Neuruppin.

Dabei bekam das damals 24 Jahre alte Opfer im Jahr 2009 in Schönermark (Uckermarkkreis) einen heftigen Schlag ins Gesicht, der nach Einschätzung eines Rechtsmediziners tödlich war. „Es könnte ein Schlag mit einem Baseballschläger oder zwei Schläge mit einer Eisenstange gewesen sein“, gab der Richter die Erkenntnisse des Fachmannes wieder.

Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt, weil die Leiche in Decken eingewickelt und mit Steinen beschwert in einem Brunnenschacht auf dem Hof versteckt worden war, wo der 34-Jährige und sein Partner damals wohnten. Die nächsten Mieter fanden die skelettierte Leiche erst 2015 zufällig in dem Brunnen. Die Polizei ließ daraufhin die Telefone des 34-Jährigen und dessen Bekannten überwachen.

Der Mann, der bereits nach Dresden gezogen war, wurde 2016 festgenommen und machte vor Gericht keine Aussagen. Er nahm das Urteil ohne sichtliche Regung auf. Seine Verteidiger hatten auf Freispruch mangels Beweisen plädiert.

Vor allem sein „Nach-Tat-Verhalten“, wie es Staatsanwalt Torsten Sauermann formulierte, hatte den 34-Jährigen nach Überzeugung des Gerichts verraten. Nach dem Totschlag habe er sich seinerseits „wie der Geschäftsinhaber“ des Sonderpostenmarktes in Neubrandenburg benommen, sagte Lechtermann.

Opfer und Verurteilter hatten sich 2008 in Neubrandenburg kennengelernt. Beide wollten wohl „mehr erscheinen als sie waren“, so beschrieb es der Richter. So habe man es mit einem Sonderpostenmarkt in Neubrandenburg versucht, die Geschäfte seien aber wohl nicht besonders gut gelaufen. Trotzdem habe sich das Duo ein PS-starkes Auto zugelegt. Dieses Auto nutzte der Verurteilte nach der Tat genauso wie den Ausweis des Toten, dessen Scheckkarten und sein Handy.

Der Verurteilte stammt aus Neustrelitz, wo er schon kurz nach der Tötung das erste Geld vom Konto seines Opfers abgehoben haben soll. Besonders schwer wog für die Schwurgerichtskammer, dass der 34-Jährige nach dem Tod des Opfers über dessen Handy und über sein eigenes Handy Nachrichten an den neuen Freund des Opfers sandte. Darin forderte der jetzt Verurteilte Geld zurück, das sein damaliger Lebenspartner dem „Neuen“ überwiesen hatte.

„Das konnte nur jemand schreiben, der genau wusste, dass das Opfer tot ist“, sagte der Richter. Als ein weiteres Indiz wertete die Kammer die Aussagen des Verurteilten gegenüber den Angehörigen des Getöteten. Wenn diese nach dem Opfer fragten, hatte der 34-Jährige erklärt, dass der Ex-Partner freiwillig weggegangen sei und nichts mehr mit der Familie zu tun haben wolle.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht annähernd der Forderung der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft wegen Totschlags verlangt hatte. Die ursprüngliche Anklage auf Mord aus Habgier hatte Staatsanwalt Sauermann fallengelassen, da man nach so langer Zeit zu wenig über das gesamte Tatgeschehen wisse. Winfried Wagner (dpa)

Winfried Wagner (dpa)

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