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Brandenburg: Genehmigung für Schweinemast aufgehoben

Umweltverbände gewinnen den Prozess um geplante Großmast in Haßleben - Ruhe gibt es deshalb aber noch nicht.

Potsdam - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Montagabend die Genehmigung für die in Haßleben geplante Schweinemastanlage aufgehoben. Knapp neun Stunden brauchten die Richter, ehe sie die Genehmigung für die Anlage für 36 000 Tiere sowie die damit zusammenhängende Biogasanlage aufhoben. Eine Berufung ließen sie nicht zu. Das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Unternehmen können diese aber beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.

Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Wolfgang Knippel, dass die Anlage nicht mit dem geltenden Bauplanungsrecht in Einklang steht. Dies hatten die fünf Richter auch in der Verhandlung mehrfach durchblicken lassen. Den Bestandsschutz für die Alt-Anlage – zu DDR-Zeiten wurde in Haßleben Rinderzucht betrieben – zweifelten sie wegen einer inzwischen auf den Dächern errichteten Photovoltaikanlage an. Und auch eine Privilegierung für die industrielle Tierhaltung lehnten sie ohne einen entsprechenden Bebauungsplan ab. Was letztlich den Ausschlag für das Urteil gab, wird erst feststehen, wenn es schriftlich vorliegt.

Geklagt hatten mit dem BUND, dem Nabu und dem Deutschen Tierschutzbund drei Naturschutzorganisationen. Sie befürchten einen verstärkten Schadstoff- und Nährstoffausstoß unter anderem in den Kuhzer See. Letztlich wandten sie sich gegen alle Aspekte, die bei dem seit 2003 laufenden Verfahren falsch gelaufen sein könnten. Im Jahr 2013 hatte das LfU der Haßlebener Schweineproduktion und Recycling GmbH eine entsprechende Genehmigung erteilt, 2016 über die Widersprüche der Verbände entschieden. Im Zentrum der mündlichen Verhandlung standen Fragen des Verfahrens- und des Bauplanungsrechts. Hier sah das Gericht am Ende den tragenden Grund, um die Genehmigung aufzuheben.

Klar ist damit nur, dass die Anlage weiterhin nicht gebaut werden darf. Welchen Weg die Unterlegenen nun beschreiten, dürfte sich in den nächsten Wochen entscheiden. Neben dem Rechtsmittel ist auch denkbar, dass die Gemeinde Boitzenburger Land nun einen Bebauungsplan für die Gegend aufzustellen versucht, um die Anlage zu ermöglichen. Die Anlage in Haßleben wäre die zweitgrößte im Land Brandenburg. Ingmar Höfgen

Ingmar Höfgen

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