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Der RAF-Mitbegründer und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler zum Beginn des Prozess wegen Volksverhetzung im Landgericht Potsdam 2008.

© B. Settnik/dpa (Archiv)

Brandenburg: EXKLUSIV Trotz Haftstrafe: Horst Mahler bleibt auf freiem Fuß

Horst Mahler soll seine Haftstrafe wegen Volksverhetzung eigentlich noch bis 2018 in der JVA Brandenburg/Havel absitzen. Der Holocaust-Leugner kann die Haft aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht antreten - hält aber wieder Vorträge bei Neonazis.

Potsdam - Jahrelang saß er hinter Gittern, jetzt ist er auf freiem Fuß und tourt durch die Bundesrepublik: der verurteilte Holocaust-Leugner und frühere RAF-Anwalt Horst Mahler. Zehn Jahre sollte der 81-Jährige ursprünglich wegen Volksverhetzung in Dutzenden Fällen in der JVA Brandenburg/Havel absitzen. Aus dem Gefängnis wäre er dann erst 2018 wieder freigekommen. Davor aber rettete ihn sein gesundheitlicher Zustand, er leidet an Diabetes, der linke Unterschenkel wurde ihm im Sommer 2015 amputiert.

Seither ist er faktisch auf freiem Fuß. Danach folgte eine lange juristische Auseinandersetzung: Im September 2015 hatte die Potsdamer Strafvollstreckungskammer am Landgericht auf Mahlers Antrag entschieden, dass der Neonazi nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner zehnjährigen Haft auf eine vierjährige Bewährung freikommen soll – wegen seines „schwerst desolaten Zustandes“. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) ein. Das wiederum entschied im Dezember 2015: Mahler muss die Haft vollständig bis 2018 absitzen. Doch auf freiem Fuß ist er nach PNN-Informationen offenbar wegen eines sogenannten Strafausstandes auf Entscheid der Münchener Staatsanwaltschaft – also weil er die Haft wegen seines Gesundheitszustandes nicht wieder antreten kann. Offiziell bestätigen wollte dies die Staatsanwaltschaft München II jedoch nicht. Vollstreckungsverfahren seien grundsätzlich nicht öffentlich.

Mahler hält rechtsextreme Vorträge: „Die Judenheit ist in der Tat der Feind“

Resozialisierend haben die Jahre hinter Gittern bei Mahler offenbar aber nicht gewirkt. Auf rechtsextremen YouTube-Accounts wurde ein Mitschnitt eines Vortrages vom 9. Januar dieses Jahres hochgeladen, gehalten von Mahler in der Nähe von Mannheim. Der Inhalt: Antisemitismus und Volksverhetzung. Etwa: „Die Judenheit ist in der Tat der Feind.“ Oder: „Das ist der Auftrag an die Judenheit, der bis heute von ihr erfüllt wird. Sie sind darauf aus, die Völker regelrecht zu vernichten.“ Unter Vernichtung sei dabei „auch ihre Versklavung“ zu verstehen. „Das ist das Ziel dieses Volkes von Anfang an und er ist nie aufgegeben worden“, hetzte Mahler.

Vor dem OLG hatten schon die JVA Brandenburg/Havel und die Münchener Staatsanwaltschaft erklärt, dass weitere Straftaten Mahlers zu erwarten seien.  Er weise eine „verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“ auf. Auch das OLG entschied dann: Eine positive Sozialprognose für ein straffreies Leben sei nicht zu erwarten. Auch aus dem Gefängnis heraus verbreite Mahler antisemitische Pamphlete. Am Landgericht Potsdam sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Cottbus deshalb zwei weitere Verfahren wegen Volksverhetzung anhängig.

Mahler tritt im April wieder auf

In der Neonazi-Szene ist Mahler offenbar wieder ein beliebter Referent. Schon in anderthalb Wochen, am Samstag, dem 8. April, wird wieder ein Vortrag mit Mahler beworben. Diesmal im thüringischen Eisenach, in der dortigen NPD-Zentrale. Den Behörden ist die Veranstaltung bereits bekannt, wie ein Sprecher der Landespolizeidirektion den PNN sagte. Ein Polizei-Einsatz werde vorbereitet. Angekündigt sind auch Gegenproteste. Dass solche Veranstaltungen in der NPD-Zentrale stattfinden, bestätige „das verfassungsfeindliche, rechtsextreme“ Wesen der Partei, so das Bündnis gegen Rechtsextremismus Eisenach. 

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