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Über 103.000 Brandenburger unterstützten das Volksbegehren gegen Massentierhaltung.

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Brandenburg: Ergebnis des Volksbegehrens steht fest: 103 000 Unterschriften gegen Massentierhaltung

Nun steht das offizielle Endergebnis fest, wie viele Brandenburger sich am Volksbegehren gegen Massentierhaltung beteiligt haben. Wie es jetzt weitergeht.

Potsdam - Das endgültige Ergebnis des brandenburgischen Volksbegehrens gegen Massentierhaltung steht fest. Insgesamt seien 103 545 gültige Unterschriften eingegangen, darunter 48 Prozent per Briefwahl, teilte der Landeswahlleiter am Mittwoch mit. Damit liegt das offizielle Endergebnis nur 346 Stimmen unter den direkt nach Schluss des Volksbegehrens am 14. Januar bekanntgegebenen vorläufigen Zahlen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren waren 80 000 gültige Stimmen notwendig. Insgesamt beteiligten sich den Angaben zufolge 106 743 abstimmungsberechtigte Brandenburger an dem Volksbegehren, 5,1 Prozent der Wahlberechtigten. Der Bericht des Landesabstimmungsausschusses für das Volksbegehren werde nun unverzüglich dem Präsidium des Landtags zugeleitet.

Das Landtagspräsidium müsse dann anhand des Berichtes das Gesamtergebnis des Volksbegehrens feststellen und darüber beschließen, ob das Volksbegehren zustande gekommen ist, hieß es weiter. Nach der direkt danach erforderlichen Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes habe der Landtag zwei Monate Zeit, sich mit dem Inhalt des Volksbegehrens zu befassen. Werden die Forderungen abgelehnt, soll innerhalb weiterer drei Monate ein Volksentscheid stattfinden. Den Termin dafür legt das Landtagspräsidium fest. Umwelt- und Tierschützer befürchten, dass ein möglicher Volksentscheid in den Sommerferien laufen und dadurch die Beteiligung geringer als möglich ausfallen könnte. Als Termin ist derzeit unter anderem der 24. Juli im Gespräch – das wäre kurz nach Beginn der Sommerferien in Brandenburg.

Unklar, ob es zum Volksentscheid kommt

Ob ein Volksentscheid kommt, ist jedoch bislang völlig offen. Die große Zustimmung zu dem Volksbegehren sei Ausdruck eines klaren Wunsches der Bevölkerung für artgerechtere Tierhaltung und eine nachhaltigere Landwirtschaft, erklärte der Umweltverband BUND am Mittwoch in Potsdam. Der Verband stelle sich nun auf zwei Szenarien ein, für die zwei Arbeitsgruppen gebildet worden seien. Die erste Arbeitsgruppe habe die Aufgabe, „die nächsten Wochen für den Einstieg in einen ehrlichen, fairen und vertrauensbildenden Dialog mit dem Berufsstand und der Politik zu nutzen“, erklärte der BUND. Davon erhoffe man sich eine sachliche Diskussion und eine mögliche Einigung auf „Lösungsansätze, die weit über unsere konkreten Forderungen im Volksbegehren hinausgehen und bundesweit Signalwirkung“ haben sollen.

Für den Fall des Scheiterns der Bemühungen und der Ablehnung des Volksbegehrens im Landtag werde zugleich ein Volksentscheid vorbereitet, hieß es weiter. Ein Gesetzentwurf oder eine andere zulässige Vorlage ist laut Gesetz durch Volksentscheid angenommen, wenn mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten und die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Wähler zustimmt. In Brandenburg gibt es knapp 2,1 Millionen Wahlberechtigte.

Hauptstreitpunkt: Klagerecht von Tierschutzverbänden

Das Bündnis Agrarwende fordert, nur noch Mastbetriebe mit bis zu 40 000 Tieren bei Geflügel und bis zu 2000 Schweinen mit Steuergeld zu fördern. Ein hauptamtlicher Tierschutzbeauftragter soll über die Betriebe wachen. Das Abschneiden von Schnäbeln bei Geflügel und von Schwänzen bei Schweinen soll verboten werden. Hauptstreitpunkt mit der regierenden SPD ist ein Klagerecht von Tierschutzverbänden gegen die Genehmigungen von Anlagen und bei Missständen in der Tierhaltung. Die mitregierenden Linken zeigen dagegen Entgegenkommen und wollen einen Tierschutzbeauftragten im brandenburgischen Verbraucherschutzministerium ansiedeln. Auch dem Klagerecht der Verbände stehen die Linken offen gegenüber. (epd)

Hier geht es zum Termin- und Ablaufplan des Volksbegehrens >>

Yvonne Jennerjahn

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