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Brandenburg: Der Verfassungsschutz soll gestärkt werden

Die rechtsextremistische Szene handelt immer professioneller. Und auch der islamistische Extremismus ist ein neuer Schwerpunkt in Brandenburg. Der Verfassungsschutz soll darauf künftig besser reagieren können.

Potsdam - Brandenburgs Verfassungsschutz soll besser ausgestattet werden. So jedenfalls lautet ein Urteil der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags. Die Bedrohungslage im Land habe sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert, schreibt das Gremium in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht. Neben dem Rechtsextremismus habe sich zunehmend der religiös motivierte, vorwiegend islamistische Extremismus zu einem weiteren Schwerpunkt entwickelt. Außerdem sei die rechtsextremistische Szene professioneller geworden, zum Beispiel bei der Nutzung sozialer Medien. „Insofern ist die aktuelle personelle Ausstattung der Behörde sowohl in quantitativer, als auch in qualitativer Hinsicht kritisch zu hinterfragen.“

Bessere Ausstattung

Die Kontrollkommission will Analysten, Psychologen oder Islamwissenschaftler einsetzen, während klassische Qualifikationen, wie etwa aus dem Polizeidienst, in den Hintergrund treten sollen. Das Gremium sieht angesichts der Verbreitung extremistischen Gedankenguts im Internet auch einen Investitionsstau bei der Ausstattung des Verfassungsschutzes mit Informationstechnik. Die Kommission, der neun Abgeordnete aus fünf Fraktionen angehören, empfiehlt zudem eine Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes – diese ist bereits auf dem Weg.

Mitte Juni: Neues Verfassungsschutzgesetz

Der Landtag entscheidet über das neue Gesetz voraussichtlich Mitte Juni. Damit soll die Anwerbung von V-Leuten (Vertrauensleuten) für den Verfassungsschutz stärker reglementiert und die parlamentarische Kontrolle deutlich ausgebaut werden. Geplant ist außerdem, den Verfassungsschutz um 37 auf 130 Mitarbeiter aufzustocken.

Bisher gab es Streit in der rot-roten Koalition über den Ausbau des Verfassungsschutzes. Den Zwist wollen SPD und Linke nach Angaben der Fraktionsspitzen mit Änderungsanträgen beilegen. (dpa)

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