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Das von der Polizei beschlagnahmte Plakat bei der Demo des „Bürgerbündnisses“ im April.

© Presseservice Rathenow

Brandenburg: Der Kaiser von Rathenow

Satire-Streit im Havelland: Ein Rechter fühlt sich von der Karikatur einer Künstlergruppe beleidigt und schaltet die Polizei ein. Die aber reagiert mehrmals überhastet. Die PNN zeigen das konfiszierte Bild.

Rathenow - Mit Satire ist das so eine Sache. Sie ist nicht nur höchst umstritten, sondern genießt auch höchsten rechtsstaatlichen Schutz, solange sie nicht über die Meinungs- und Kunstfreiheit hinausgeht, also Schmähkritik betreibt. Der Fall Jan Böhmermann und das Ziegengedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind der deutschen Öffentlichkeit da in lebendiger Erinnerung.

Künstlergruppe wehrt sich gegen braunen Spuk in Rathenow

Fragt sich nur, ob das auch schon im Brandenburgischen und bei den hiesigen Behörden angekommen ist. Zum Beispiel im havelländischen Rathenow. Dort sorgt seit 2015 das rechte „Bürgerbündnis Havelland“ für Aufregung. Auf Demonstrationen wird gegen Flüchtlinge gehetzt, die Existenz der Bundesrepublik infrage gestellt oder gegen die „kriecherische Unterstützung“ der USA durch die „deutschen Parteivereine“ gehetzt.

Eine Künstlergruppe, die sich nach den unzähligen im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlingen „Freunde der toten Kinder“ nennt, wehrt sich in Rathenow gegen den braunen Spuk. Und die Werke der Künstler, die aus Sorge vor Bedrohung anonym bleiben wollen, bringen ihnen Ärger mit der Polizei ein.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft den Fall

Wie etwa Ende April. Am Auftaktort der asylfeindlichen Demonstration des „Bürgerbündnisses Havelland“ hatten die Künstler ein vier mal sechs Meter großes Plakat an das städtische Kulturzentrum angebracht. Darauf zu sehen: der Wortführer des Bürgerbündnisses, Christian Kaiser. Die Künstler stellten ihn satirisch als „Kayser von Rathenow“ dar. Es ist ganz klar eine Karikatur. Damals im April hatte Kaiser noch vor Ort Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz erstattet. Auf Druck der Beamten musste eine Mitarbeiterin des Kulturzentrums das Plakat abhängen, es wurde von den Beamten beschlagnahmt. Seither prüft die Staatsanwaltschaft Potsdam den Fall. Ob und wann das als Beweismittel sichergestellte Plakat herausgegeben wird, entscheidet laut Polizei die Staatsanwaltschaft.

Nun sorgte das Plakat erneut für Aufregung, oder besser ein Foto davon. Im Kulturhaus wird gerade eine Ausstellung gezeigt mit Werken, mit denen die „Freunde der toten Kinder“ jedes Mal bei den rechten Demonstrationen in der Stadt ein Zeichen setzen wollten. Am Mittwoch tagte im Kulturhaus die Stadtverordnetenversammlung. Schon dort polterte Kaiser in den Zuschauerreihen, wie es auf einem Video dokumentiert ist, die Ausstellung werde ein Nachspiel haben, er wolle sich das nicht gefallen lassen. Zu dem auf Facebook veröffentlichten Video schreibt Kaiser selbst „Volksverräter“ und: „Wir sind nur erschienen weil unser Land uns braucht. Doch jetzt habe ich Blut gelegt und lasse auch nicht locker. Und das ist Gut so.“ (sic!) Zu einem anderen Video über die Ausstellung schreibt er: „Ja wohl so sieht das Faschistische Rathenow im Oktober 2016 aus. Voll von Gesetzesbrechern, die gegen Steuerzahler und mit der Unterstützung von Bettina Götze solch eine Hetz Ausstellung betreiben.“

Kaiser sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt

Bettina Götze ist die Chefin des Kulturhauses. Sie berichtet, was nach der Sitzung der Stadtverordneten am Mittwoch geschah. Demnach polterte Kaiser weiter gegen Mitarbeiter. Der Wortführer der Rechten in Rathenow rief um 17.39 Uhr die Polizei und erklärte, dass sein „Bild im Kulturhaus öffentlich ohne seine Zustimmung gezeigt wird und sein Gesicht auf einem Plakat sichtbar ist“, wie die Polizei auf Anfrage mitteilte. Zudem sei das Bild in den Broschüren zur Ausstellung abgebildet, weshalb er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Ein Mitarbeiter des Kulturhauses aber weigerte sich gegenüber Kaiser, die Ausstellung offen zu halten, bis die Polizei zur Klärung des Falls eintraf.

Also wandte sich Kaiser an eine Auszubildende einer im Haus befindlichen Gaststätte und forderte, einen Extra-Zugang zur Ausstellung zu öffnen. Die Polizeibeamten bekamen – ohne Kenntnis der Leiterin des Kutlurhauses – Zutritt zu den Räumen und nahmen nach Angaben eines Sprechers nur eine Broschüre mit. Weitere 30 Broschüren sind dabei aber auch verschwunden, ein Foto wurde mit einem Aufkleber versehen: „Refugees not welcome“. Am Donnerstag sagte Kaiser dem rbb, in der Ausstellung sei sein Gesicht dargestellt, daher habe er sich „in der Pflicht gesehen, die Polizei zu rufen“, damit die Bilder, „die mich als Person diffamieren, abgenommen werden“.

"Kaiser muss sich Kritik und auch Satire gefallen lassen"

Kulturhaus-Chefin Götze will nun selbst Strafanzeige stellen wegen der verschwundenen Broschüren. Die Verantwortlichen im Kulturhaus haben „Kaiser und sein Gefolge“ im Verdacht. Auch will Götze sich beschweren über die Polizei. „Auch Beamte dürfen in so einem Fall nicht einfach in ein Haus eindringen“, sagte sie den PNN. Kaiser sei in Rathenow eine öffentliche Person, „er meldet sich für das Bürgerbündnis zu Wort, er spricht auf den Veranstaltungen des Bündnisses. Da muss er sich Kritik und auch Satire gefallen lassen“.

Für den Stadtverordneten Daniel Golze (Linke), der auch als Rechtsanwalt tätig ist, wirft der Fall noch weitere Fragen auf. Nämlich an die Polizei und die Staatsanwaltschaft. „Es geht um staatliches Handeln, um die Eingriffsbefugnis der Polizei in Grundrechte und ins Eigentum.“ Golze spricht von einer „rechtswidrigen Maßnahme der Polizei, die Konsequenzen haben muss“. Es habe keine Gefahr in Verzug bestanden wie bei schwersten Verbrechen und keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gegeben. Und: „Wenn sich die Polizei Zutritt verschafft, hat der Anzeigenerstatter nichts in den Räumen zu suchen.“

Durfte die Polizei das Plakat beschlagnahmen?

Tatsächlich ist auch fraglich, ob die Polizei das Plakat schon Ende April überhaupt eigenmächtig beschlagnahmen durfte. Die Behörde selbst begründete die Maßnahme mit dem Legalitätsprinzip, also damit dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, jede Straftat zu verfolgen. Aufgabe der Polizei sei, dass – auch wenn nur ein Anfangsverdacht vorliegt – die Straftat unterbunden und eine weitere Begehung verhindert werden muss.

Die Strafprozessordnung allerdings sieht in Fällen wie dem von Rathenow eine andere Vorgehensweise vor. Gibt der Eigentümer – hier die Künstlergruppe – den zu beschlagnahmenden Gegenstand nicht freiwillig heraus, darf grundsätzlich nur ein Richter die Sicherstellung anordnen. Einzig bei „Gefahr in Verzug“ genügt die Anordnung eines Staatsanwaltes, eine solche lag hier jedoch nicht vor. Sowohl das Plakat als auch der jetzt sichergestellte Katalog hätten durchaus zu einem späteren Zeitpunkt mit richterlicher Genehmigung beschlagnahmt werden können.

Ist es verhältnismäßig, die Kunstfreiheit einzuschränken, weil sich Kaiser beleidigt fühlt?

Darüber hinaus wäre insbesondere in diesem für eine eigenmächtige Entscheidung der Polizei zu komplizierten Fall eine eingehende richterliche Entscheidung notwendig gewesen. Denn das Plakat der Künstlergruppe ist unzweifelhaft von der grundgesetzlich verbrieften Kunstfreiheit umfasst. Ob wirklich ein hinreichender Verdacht einer Beleidigung besteht, muss erst noch geprüft werden. Nämlich ob es verhältnismäßig ist, die Kunstfreiheit einzuschränken, nur weil sich Kaiser beleidigt fühlt.

Der nimmt es ansonsten nicht so genau, wenn es um andere geht. Auf Facebook schrieb er zu der Ausstellung: Alle Mitglieder des Aktionsbündnisses aus Rathenow sowie „jeder Einzelne der anonymen Freunde der toten Kinder sind rückradlose faschistische Hetzer.“ Wo bleibt da die Satire?

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