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Brandenburg: Datenschützer verhängten 28 970 Euro Bußgeld

Brandenburgs Datenschutzbehörde hat immer mehr zu tun – bald kümmert sie sich um Europa-Fälle.

Potsdam - Der Skandal um Datenmissbrauch von Facebook, etwa für Wahlkampfzwecke in den USA, zeigt erneut, wie wichtig schlagkräftige, wachsame Datenschutzbehörden sind. Danach gefragt, warnte Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichtes für 2016 und 2017 am Mittwoch vor Journalisten in Potsdam: „Ich würde Behörden im Land raten, dass sie Facebook nicht nutzten.“ Wer in dem sozialen Netzwerk als Institution, Verein oder Partei eine Fanpage einrichte, „übernimmt damit die Verantwortung für das, was Facebook mit den Daten macht.“ Und das könne niemand wissen. Die Mahnung ist auch deshalb aktuell, weil CDU, SPD und Linke im Landtagswahlkampf 2019 offensiv soziale Netzwerke nutzen wollen.

Und es gilt ab 25. Mai 2018 in Europa ein neues, strengeres Datenschutzrecht, worauf sich Datenschutzbehörden, Unternehmen und Verwaltungen zwei Jahre vorbereiten konnten. Es gibt den Betroffenen deutlich mehr Rechte und verpflichtet etwa Firmen, im Bedarfsfall sofort und genau nachzuweisen, welche Kundendaten sie verarbeiten. Und die Datenschutzbehörden haben härtere Sanktionsbefugnisse, so dass Verstöße teuer werden können.

Aber Hartge setzt erst einmal auf Einsicht. „Mir ist wichtig, dass wir keine Angst verbreiten“, sagte sie. Es werde eine Übergangszeit geben. Für ihre Behörde, die bisher mit ihren 30 Mitarbeitern in Kleinmachnow ansässig ist, und auch wegen der neuen Aufgabe jetzt sechs weitere Stellen bekommt, bedeutet das eine internationale Herausforderung. Und zwar in Folge der Verlegung der Europazentrale des Ebay-Konzerns in den Europark Dreilinden – ganz in der Nähe. Da auch das bisherige Wirrwarr der Aufsichtszuständigkeiten ein Ende hat, ist die Hartge-Behörde nun die Datenschutz-Aufsicht für die Aktivitäten des Internet-Auktionshauses in Europa. „Wir werden in Zukunft alle europäischen Fälle, ob aus Spanien oder Frankreich, bearbeiten“, sagte Hartge. „Das wird spannend. Wir sind daran sehr interessiert.“

Aber auch auf den klassischen Feldern gibt es für die Datenschützer genug zu tun, wie auch 54 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 21 verhängte Bußgelder – insgesamt 28 970 Euro – und fünf Verwarnungen in den Jahren 2016/2017 zeigen. Das Spektrum der Fälle ist breit. Da war etwa eine Wetterwebcam, die gleich die Nachbarschaft samt Passanten mit zeigte, oder eine Seniorenwohnanlage, die während der Nacht in den Gemeinschaftsräumen Babyphone einsetzte. „Um schnell helfen zu können“, so die Begründung. Sie mussten abgeschaltet werden, da es in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner eingriff. Da war eine Arztpraxis, die einen Sitz aufgab und sensible Patientenunterlagen in der Mülltonne (Bußgeld: 4000 Euro) entsorgte oder eine Firma, in der eine Tabelle mit den Krankenständen jedes einzelnen Mitarbeiters am Durchgang zur Kantine aushing. Auch der Fall des inzwischen abgewählten Bürgermeisters von Mittenwalde beschäftigte die Datenschützer, weil das Stadtoberhaupt regelmäßig eine Halterabfrage veranlasste, um Frauen anzusprechen, die ihm auf dem Parkplatz aufgefallen waren. Für private Zwecke sei das nicht zulässig, sagte Hartge. Man habe ein Bußgeld über 5800 Euro verhängt.

Ein Dauerthema sei auch der Umgang an Schulen mit dem US-Messengerdienst Whatsapp, den Klassen einsetzen wollen, für schnellen Informationsaustausch. „Wir raten dringend davon ab“, so Hartge. Überhaupt sei es ein Problem, dass für die Schulen im Land die Mediennutzung nicht geregelt sei, was zu Unsicherheit führe. Man sei damit seit Jahren beim Bildungsministerium gescheitert.

Die Datenschutzbehörde ist auch für allgemeines Akteneinsichtsrecht zuständig, das Brandenburg vor zwanzig Jahren als erstes Bundesland eingeführt hatte. Allerdings gilt es nicht für Umweltinformationen, zu denen nach der Rechtsprechung inzwischen fast alle Bau- und Planungsangelegenheiten gezählt werden, eine schleichende Entmachtung der Datenschützer. Das sei ein Problem, „weil wir weder Bürger, noch Behörden in diesen Fällen beraten dürfen“, sagte Hartge. Sie forderte erneut ein - von Regierung und Landtag bislang abgelehntes - umfassendes „Brandenburger Transparenzgesetz“ für alle Fälle.

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