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Pitbull Terrier gehören zu den sogenannten Kampfhunden, die in Brandenburg vom Halteverbot betroffen sind. 

© T. Brakemeier / dpa

Brandenburg behält Verbot weiterhin bei: Keine Änderung der Rasseliste für gefährliche Hunde

Land behält Bundesregelung bei, wonach sogenannte Kampfhunde  in Brandenburg nicht gehalten werden dürfen. 

Potsdam - Die Brandenburger Landesregierung will die sogenannte Rasseliste für gefährliche Hunde, deren Haltung verboten ist, beibehalten. Innenstaatssekretär Uwe Schüler sagte am Donnerstag im Landtag, an der Regelung in der Hundehalterverordnung werde es keine Änderungen geben. Der Bund habe seine Regelung zur Einfuhr und Verbringung von gefährlichen Hunden überprüft und das Ergebnis den Ländern vorab mitgeteilt. Weil Brandenburg an die Bundesregelung angedockt sei, „sehen wir auch momentan keinen Grund, unsere bisherige Einschätzung zu überarbeiten“.

Verboten sind American Pitbull Terrier oder Bullterier

Sogenannte Kampfhunde dürfen in Brandenburg nicht gehalten werden, weil sie als gefährlich gelten, darunter American Pitbull Terrier und Bullterrier. Nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde ist das Halten von Hunden möglich, die auf einer Liste als widerlegbar gefährlich gelten wie Dobermann und Rottweiler.
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Die AfD im Landtag hatte gefordert, die Rasselisten zu streichen und von Haltern verhaltensauffälliger Hunde einen Zuverlässigkeitsnachweis zu fordern. Bestimmte Hunderassen dürften nicht mehr unter einen Generalverdacht gestellt werden, argumentierte die AfD. Die Abgeordnete Kathleen Muxel verwies auch darauf, dass andere Länder keine Rasselisten mehr hätten. Die Mehrheit des Landtags stimmte gegen die Forderungen.

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