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Andreas Kalbitz, Chef der Brandenburger AfD und der Landtagsfraktion.

© Britta Pedersen/dpa

Brandenburg: AfD im Land kein Fall für den Verfassungsschutz

In einigen Bundesländern werden Teile der AfD und Landtagsabgeordnete vom Verfassungsschutz beobachtet. In Brandenburg ist das noch nicht der Fall.

Potsdam - Die Brandenburger AfD oder Teile der Partei sind vorerst kein Fall für den Verfassungsschutz. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Man müsse erst auf eine Bundesentscheidung warten. Erst dann werde entschieden, ob eine Beobachtung der Partei notwendig sei, heißt es in der Antwort. „Während der Verfassungsschutz in Thüringen die AfD bereits zum Verdachtsfall erklärt hat und in Baden-Württemberg und Niedersachsen die Jugendorganisation der AfD sowie in Bayern einzelne Landtagsabgeordnete unter Beobachtung stehen, traut sich die Behörde in Brandenburg nicht zu, eigene Beobachtungsmaßnahmen oder -vorbereitungen zu treffen“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende und Innenexpertin der Grünen, Ursula Nonnemacher.

Nonnemacher: Warum ist Brandenburger AfD kein Verdachtsfall?

Für sie sei unverständlich, warum der Verfassungsschutz die AfD in Brandenburg nicht wenigstens zum Verdachtsfall erkläre. „Die AfD in Brandenburg steht von ihrer politischen Ausrichtung und der Orientierung ihres Spitzenpersonals eindeutig der völkisch-nationalistischen Parteigruppierung ,Der Flügel‘ um Bernd Höcke nahe“, so Nonnemacher. Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zeige sich etwa durch pauschale Diffamierung von Ausländern und Pauschalurteile über die „Altparteien“. 

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