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Brand in der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen.

© dpa

Brandanschlag auf geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen: Staatsanwaltschaft verklagt NPD-Politiker und mehrere Komplizen

Nach dem Brand einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs mutmaßliche Täter erhoben. Anführer soll ein NPD-Politiker sein.

Sie arbeiteten konspirativ und schotteten sich extrem ab. Doch als die Ermittler die Neonazi-Truppe im März ausgehoben haben, war alles klar. Denn die Neonazis aus Nauen (Havelland) hatten Videos von ihren Taten über eine Whatsapp-Gruppe geteilt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen sechsköpfige Terror-Truppe um den NPD- Kreistagspolitiker und Stadtverordneten Maik S. vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam erhoben. Die Gruppe soll im August vergangenen Jahrens den verheerenden Brandanschlag auf eine neue Turnhalle verübt habe, die als Flüchtlings-Notunterkunft vorgesehen war und völlig zerstört wurde. Fünf der Neonazis wird die Bildung einer kriminelle Vereinigung vorgeworfen, Rädelsführer war Maik S., der nicht nur NPD-Funktionär sondern eine Führungsfigur der Neonazi-Szene in West-Brandenburg und Chef-Aktivist der Kameradschafz „Freien Kräfte Neuruppin/ Osthavelland“ war.

Nach PNN-Informationen die Ergebnisse der Ermittlungen auch in das NPD-Verbotverfahren eingeflossen. Denn der Fall belegt aus Sicht der Bundesländer, die das Verbot beantragt haben, dass die NPD nicht nur einfach gegen Ausländer hetzt – sondern das sie aktiv mit Gewalttaten die grundgesetzliche Ordnung und den Staat bekämpft.

Anschläge und Attacken werden zur Last gelegt

Einzelnen Mitgliedern der Gruppe werden weitere Anschläge und Attacken zur Last gelegt. Etwa ein Brandanschlag auf ein Auto eines Polen Mitte Mai 2015. Oder die Brandstiftung an einer mobilen Toilette auf einer Baustelle für ein Asyl-Übergangsheim im Juli 2015. Dazu zählen aber auch Farbbeutelattacken und Sachbeschädigung an einem Parteibüro der Linken sowie die Sprengung eines Unterstandes an einem Discounter. Schneider selbst wird noch Nötigung vorgeworfen: Er hatte im Frühjahr einen Mob angeführt, der eine Stizung des Kreistags zu einem Asylheim stürmen wollte und erst im letzten Moment von der Polizei gestoppt werden konnte. Zwei weitere Taten konnten, obwohl der Staatsschutz klaren Verdacht hatte, nicht der Truppe zugeordnet werden: eine Propagandaaktion und der Brandanschlag auf den Privatwagen eines Kommunalpolitiker-Paares der Linken.

Schneider und zwei weitere Angeklagte sitzten in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft sah trotz der Kette von Anschlägen, aber auch Drohbriefen mit einer Anleitung zum Bombenbau gegen die „Invasion der Ausländer“ keinen Hinweis auf eine terroristische Vereinigung.

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