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Brandanschlag auf den Jüdischen Friedhof 2001: „So erfolglos waren wir sonst nicht“

Der Brandanschlag auf den Jüdischen Friedhof 2001 in Potsdam wurde nie aufgeklärt. Bundesanwalt Wolfgang Siegmund ermittelte vergeblich. Warum behinderte ihn der Verfassungsschutz?

Potsdam - Es ist bereits der zweite Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags, dem das Ganze merkwürdig vorkommt. Nach dem brandenburgischen Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat nun auch Bundesanwalt Wolfgang Siegmund auf die fragwürdige Rolle der Landesverfassungsschutzbehörde, auf diverse Auffälligkeiten bei den damaligen Ermittlungen gegen die so genannte „Nationale Bewegung“ hingewiesen, die sich zu dem bis heute nicht aufgeklärten Brandanschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam im Jahr 2001 bekannt hatte. Der Anschlag machte damals bundesweit Schlagzeilen. Siegmund hatte für die Generalbundesanwaltschaft, die den Fall wegen Verdachts der Bildung einer braunen terroristischen Vereinigung an sich gezogen hatte, die Ermittlungen geführt. Am Freitag wurde der 63-Jährige deshalb vom NSU-Untersuchungsausschuss des vernommen.

Und der aus Karlsruhe angereiste Bundesankläger beeindruckte das Gremium mit seinen präzisen Erinnerungen, Fakten und Einordnungen en détail, obwohl alles eineinhalb Jahrzehnte zurückliegt. Das unterschied ihn eklatant von der Potsdamer Staatsanwältin Irene Stari, 51, die vor Siegmund bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Nationalen Bewegung“ geführt hatte. Es war eine Gruppierung, die vor dem Brandanschlag auf die Trauerhalle mit rund zwanzig Straftaten – meist rechtsextreme Propagandadelikte, aber auch Brandanschläge auf türkische Imbisse im Jahr 2000 im Potsdamer Raum aufgefallen war. Trotzdem konnte sich Stari, so sagte sie es, an nichts erinnern. Ein Totalausfall als Zeugin.

Mehrfach vom Brandenburger Verfassungsschutz gestört 

Ganz anders Bundesanwalt Siegmund. Aber das hatte vielleicht auch damit zu tun, dass die Ermittlung um die „Nationale Bewegung“ zu den ungewöhnlichsten in seiner beruflichen Laufbahn gehörten, in doppelter Hinsicht. Weil die Ermittlungen im Sande verliefen. Und weil sie mehrfach vom Brandenburger Verfassungsschutz gestört wurden.

Ob das Eine etwas mit dem Anderen zu tun hat? Das ist nach den Vernehmungen im NSU-Ausschuss weiter offen. Obwohl man die rechte Szene im Potsdamer Raum „umgepflügt“ habe, das Landeskriminalamt (LKA) engagiert ermittelte, habe man nicht herausbekommen können, wer sich hinter der Nationalen Bewegung verbirgt, sagte Siegmund. „Das ist erstaunlich.“ Genauso erstaunlich wie die Liste der Merkwürdigkeiten, wie der Verfassungsschutz unter dem damaligen Chef Heiner Weggesin – Innenminister war damals Jörg Schönbohm (CDU) – gerade in diesem Fall agierte. Eine Liste, die Siegmund noch verlängerte.

Bekannt war bereits, dass Weggesin sofort nach dem Brandanschlag bei Rautenberg intervenierte, warum Karlsruhe überhaupt eingeschaltet worden sei. Und bekannt war auch bereits, dass die Generalbundesanwaltschaft ihre Ermittlungen beeinträchtigt sah, weil der Verfassungsschutz die Bekennerschreiben der „Nationalen Bewegung“ von der Trauerhalle des Jüdischen Friedhofs und weiteren Tatorten unabgestimmt auf seiner Homepage veröffentlicht hatte. Das sei „Täterwissen“, erläuterte Siegmund. Wenn man das allgemein zum Download stelle, würden mögliche Beweismittel entwertet. „Es waren ja genau die Texte, nach denen wir suchten.“

Frühe Festlegung erstaunt Bundesanwalt

Neu war etwa, dass nach Aussage von Siegmund er 2001 gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Brandenburger Landeskriminalamtes den Verfassungsschutz sogar ausdrücklich darum bat, die Bekennerschreiben wieder von der Homepage zu nehmen. „Der Bitte ist nicht entsprochen worden. Das hat mich nicht amüsiert“, sagte Siegmund.

Zwar konfrontierte CDU-Obmann Jan Redmann Siegmund mit einem Vermerk des Verfassungsschutzes, in der die Praxis verteidigt wird. Darin wurde argumentiert, dass man sich von der Veröffentlichung eine Reaktion der „Nationalen Bewegung“ erhoffte, die nach dem Brandanschlag von der Bildfläche verschwunden war. „Das wäre so, als ob man jemanden dazu bewegen will, Straftaten zu begehen, weil gerade mal Pause ist“, konterte Siegmund. Und er wies darauf hin, dass der hiesige Verfassungsschutz sich zudem – schon vor dem Brandanschlag auf die Trauerhalle – öffentlich festgelegt hatte, dass es es völlig abwegig sei, hinter der „Nationalen Bewegung“ eine terroristische Struktur zu vermuten. „Diese frühe eindeutige Festlegung hat mich und meine Kollegen erstaunt.“

Und dann war da noch die für den 27. Februar 2001 geplanten Großrazzia der Polizei in der rechtsextremen Szene, über die vorher ein V-Mann-Führer des Brandenburger Verfassungsschutzes seinen V-Mann informierte. Der warnte prompt einen anderen Rechtsextremen, was über eine Telefonüberwachung aufflog. Da war es aber schon zu spät. Die Razzia musste vorgezogen werden, blieb aber trotzdem erfolglos. Der Geheimnisverrat durch den Verfassungsschutz war erst 2003 publik geworden. Erst da habe auch er davon erfahren, sagte Siegmund. „Es ist erstaunlich gewesen, dass eine Verfassungsschutzbehörde eine Durchsuchung vorher bekannt gibt“, sagte er. Umso mehr, weil die Wohnung des eigenen V-Mannes selbst gar nicht durchsucht werden sollte. „Das Durchstechen halte ich für einen Fehler.“

Beteiligung des Verfassungsschutzes nicht ausgeschlossen

Warum Brandenburgs Verfassungsschutz bei der „Nationalen Bewegung“ so operierte, darüber wollte Siegmund nicht spekulieren. Dagegen hatte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Rautenberg im November 2016 gegenüber dieser Zeitung nach einem Auftritt als Sachverständiger im NSU-Ausschuss hingegen „nicht ausgeschlossen“, dass der Verfassungsschutz selbst etwas mit dem Brandanschlag und der „Nationalen Bewegung“ zu tun gehabt haben könnte, an deren Existenz er inzwischen Zweifel habe. „Es ist eine dubiose Sache gewesen“, sagte er. Schon damals hatte es auch öffentliche Vermutungen gegeben, dass V-Leute hinter den Taten stecken könnten.

Wegen dieser Aussagen wurde Rautenberg am Freitag erneut vor dem Ausschuss vernommen, diesmal als Zeuge. Und es zeigte sich, dass just die damaligen Koalitionäre in Brandenburg, 1999 bis 2009 regierten hier SPD und CDU, den Generalsstaatsanwalt nun kritisch in die Mangel nahmen, wie er dazu komme, so einen Verdacht in die Welt zu setzen. Rautenberg, der zudem bei der Bundestagswahl im Herbst für die SPD im Wahlkreis um Brandenburg/Havel antritt, blieb bei seiner Linie. Seine Zweifel, dass es die „Nationale Bewegung“ womöglich gar nicht gegeben habe, rührten allein aus den ganzen Merkwürdigkeiten. Weitere Erkenntnisse oder gar Beweise konnte Rautenberg nicht präsentieren.

Dritter großer Verfassungsschutzskandal im Land möglich

Aber es war offensichtlich, dass er Chancen sieht, doch noch Licht ins Dunkel zu bringen. „Ich sehe persönlich nur die Möglichkeit, dass der Untersuchungsausschuss die damit befassten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vorlädt, befragt und vielleicht doch noch eine Klärung des Sachverhaltes erfolgen kann“, sagte Rautenberg. Und er wiederholte den Hinweis später noch einmal. Nach den Schilderungen von Bundesanwalt Siegmund wird der NSU-Ausschuss auch gar nicht umhinkommen, das zu tun. Wenn sich der Verdacht erhärtet, wäre es nach dem Fall „Piatto“, also den V-Mann Carsten Szczepanski und dem V-Mann Toni S. – er hatte im großen Stil rechtsextreme Musik-CDs produziert und vertrieben – der dritte große Verfassungsschutzskandal im Land.

Und der Bundesanwalt wird vielleicht noch einmal in anderer Sache als Zeuge geladen. Er hatte auch die Ermittlungen gegen die Neonazi-Band „Landser“ geführt, bei der es Querverbinungen zum Brandenburger V-Mann Toni S. gab.

Siegmund wurde im Ausschuss gefragt, warum nie raus kam, wer sich hinter der Nationalen Bewegung verbarg, wer die Taten wie den Brandanschlag auf die jüdische Trauerhalle beging. „Ich habe keine Erklärung“, sagte Siegmund. „Wir haben eigentlich alles versucht. Es hat mich schon gewundert. So erfolglos waren wir sonst nicht.“ Haben Sie so etwas in Ihrer Laufbahn noch einmal erlebt? „Nee!“

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