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Ende Januar kamen etwa 150 BraMM-Anhänger nach Brandenburg/Havel.

© dpa

BraMM-Kundgebung in Brandenburg: Anzeige wegen Nazi-Gruß

Für einen Teilnehmer der ersten BraMM-Kundgebung in Brandenburg hat sein Nazi-Gruß ein juristisches Nachspiel. Der Mann ist kein Unbekannter.

Brandenburg/Havel - Bei der ersten Demonstration des Pegida-Ablegers „Brandenburger für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung “ (BraMM) am Montag zeigte ein Teilnehmer – wie berichtet – einen verbotenen Nazigruß. Die Polizei fertigte daraufhin eine Anzeige wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Nach PNN-Rechechen handelt es sich bei dem Täter um den 39-jährigen Sascha L. aus Damsdorf. Nachdem er im Februar 1996 den 23 Jahre alten Punk Sven Beuter in Brandenburg/Havel zu Tode geprügelt hatte, verbüßte er eine siebeinhalbjährige Haftstrafe. Am vergangenen Montag zeigte L. in eben jener Stadt auf der BraMM-Demonstration den Kühnengruß, der eine Abwandlung des verbotenen Hitlergrußes darstellt. Benannt ist er nach der ehemaligen Neonazi-Größe Michael Kühnen, der 1991 an den Folgen einer Aids-Erkrankung gestorben ist.

Etwa 150 Personen nahmen am Montagabend an der "BraMM"-Kundgebung in Brandenburg/Havel teil. Das Dresdner Original aber hatte sich schon im Vorfeld von der Gruppierung in der Havelstadt distanziert.

Der islamfeindlichen Aktion stellten sich am Neustädtischen Markt knapp 500 Personen entgegen, einige begleiteten die Demonstrationsroute der Pegida-Anhänger vom Neustädtischen Markt zum Trauerberg. Im Vorfeld hatte ein Parteienbündnis zu den Gegenprotesten aufgerufen. Die Parteichefs Dietmar Woidke (SPD), Christian Görke (Linke), Petra Budke, Clemens Rostock (beide Grüne) und Axel Graf Bülow (FDP) hatten einen gemeinsamen Aufruf verfasst. (res/axf)

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