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Bodenreform in Brandenburg: Wem gehört das Land?

Vor 70 Jahren begannen Enteignung und Verfolgung im Rahmen der Bodenreform. Auf einem halb verfallenen Gut kämpft der Graf von Schwerin für späte Gerechtigkeit. Die Frist für Rehabilitierungen läuft erst 2019 ab.

Im Sommer ist es herrlich im Plänitzer Garten. Dann ranken sich die Rosen vor die schüttere Fassade des Hauses, dann zieht es nicht so stark durch die zersprungenen Fenster, und der braun glänzende Hahn, der durch das Gras streunt, lenkt den Blick ab von der schäbigen Umgebung. Aber wehe, der Winter kommt. Dann hat der Verfall viel von seiner Romantik verloren. Dann wird es bitterkalt in weiten Teilen des großen Hauses.

Man kann das aber auch ganz anders sehen. Man kann es sehen wie Manfred Graf von Schwerin, der sich warm anzieht, wenn es kälter wird, und mit rund 80 Jahren noch ganz andere Ziele hat, als nur die Fassade des denkmalgeschützten Fachwerk-Barockbaus zu restaurieren: Er will Gerechtigkeit. Und wenn es schon keine Gerechtigkeit geben sollte und auch zu wenig Recht, dann soll das Unrecht zumindest nicht vergessen werden. Darum kämpft er.

25 Jahre Wiedervereinigung, 55 Jahre Zwangskollektivierung, 70 Jahre Bodenreform

Es ist ein Kampf, der meistens jenseits der öffentlichen Wahrnehmung stattfindet. Nur manchmal dringt etwas von diesem Kampf nach draußen: Wenn wieder ein Prozess verloren oder auch gewonnen wurde oder wieder ein runder Jahrestag ansteht. Dann hebt sich der Vorhang.

2015 ist wieder so ein Jahr. In dreifacher Hinsicht: 25 Jahre Wiedervereinigung, 55 Jahre Zwangskollektivierung, 70 Jahre sogenannte Bodenreform gilt es zu würdigen. So werden Schwerin und seine Mitstreiter ins nahe Kyritz fahren: Dort, wo KPD-Führer Wilhelm Pieck am 2. September 1945 nach Stalins Weisung die Enteignung, Vertreibung und Verfolgung der „Junker und Kriegsverbrecher“ verkündete, wird es am morgigen Sonnabend um 14 Uhr eine Gedenkveranstaltung mit Musik geben. Arrangiert wurden die Musikstücke zum Teil zwischen 1945 und 1949 von Insassen der sogenannten Speziallager, die von der sowjetischen Besatzungsmacht mit all jenen gefüllt wurden, die – oftmals zu Unrecht – als „Nazi- und Kriegsverbrecher“ galten. Dafür reichte es schon, als Vertreter der „besitzenden Klasse“ oder als Oppositioneller angeschwärzt worden zu sein. Eine Andacht und Schweigeminute soll an jene – nach sowjetischen Angaben – mehr als 40 000 Opfer erinnern, die die Lager wegen der dort herrschenden katastrophalen Zustände nicht überlebten.

Begriff "demokratische Bodenreform" irreführend

Bis 1949 dauerte das, was von den Machthabern irreführend als „demokratische Bodenreform“ bezeichnet wurde. Es betraf alle Höfe und Güter, die mehr als 100 Hektar groß waren. Wer beispielsweise 110 Hektar besaß, musste nicht nur die zehn „überzähligen“ Hektar abgeben, sondern verlor alles – seine persönliche Habe, seinen Beruf, sein Stimmrecht – und wurde des Kreises verwiesen oder sogar ins Lager gebracht. Oft blieben nur wenige Stunden, um zumindest einige Erinnerungen aus hunderten Jahren Familiengeschichte mitzunehmen. Begründet wurde diese radikale Maßnahme offiziell damit, dass Eigentümer großer Höfe automatisch Stützen des Nazi-Regimes gewesen seien.

„Tatsächlich ging es aber um die Liquidierung der Junker als Klasse“, lautet die Einschätzung des Historikers Manfred Wilke, der den Forschungsverbund SED- Staat leitete. Er wird bei der Feierstunde in Kyritz einen Vortrag über „Stalin und die Bodenreform“ halten. Insgesamt wurden bis 1949 mehr als 11 000 Güter und Höfe mit einer Gesamtfläche von mehr als 2,5 Millionen Hektar enteignet.

800 Hektar nahe der Ostsee

Manfred Schwerins Vater Bernhard besaß knapp 800 Hektar. Die Familie verlor ihr Anwesen im Dorf Ziethen bei Anklam nahe der Ostsee – kein Schloss, aber ein geräumiges Herrenhaus mit großem Musiksaal. Der Vater, Jurist und passionierter Landwirt, spielte glänzend Klavier, und Konzerte gehörten zum Leben der Schwerins. Davon zeugt das Gästebuch, das die Familie retten konnte. Manche Besucher haben Noten hinterlassen, andere fügten Zeichnungen oder Gedichte hinzu. So ging es auch weiter, nachdem es der Familie gelungen war, nach dem Tod des Grafen Bernhard in Wohltorf bei Hamburg Fuß zu fassen.

Als die Mauer fiel, wäre Manfred Schwerin gern zurück nach Ziethen gezogen. Aber es ging ihm so wie allen anderen, die mehr als 100 Hektar besessen hatten und deshalb unter sowjetischer Besatzung enteignet worden waren: Die Bundesregierung erklärte diese Enteignungen für unumkehrbar. Argumentiert wurde damit, dass diese Unumkehrbarkeit eine Bedingung der Sowjetunion für die Zustimmung zur Wiedervereinigung gewesen sei.

"Wohl erstaunlichster Verfassungsbruch der deutschen Nachkriegsgeschichte"

Über diesen Punkt ist seither viel gestritten worden. Während Michael Gorbatschow betont, als damaliger Staatspräsident der UdSSR eine derart „absurde“ Forderung nie gestellt zu haben, beharren deutsche Politiker darauf, dass es dieses Junktim gegeben habe. Der frühere SPD-Kulturstaatsminister und „Zeit“- Chefredakteur Michael Naumann hingegen nannte den Umgang mit den Opfern der Bodenreform im Jahr 2004 den „wohl erstaunlichsten Verfassungsbruch der deutschen Nachkriegsgeschichte“.

Naumanns Artikel stand damals auf Seite 1 der „Zeit“. Schwerin hat diese Seite vergrößert und zu den Exponaten gestellt, die er in seinem Haus in Plänitz zu einer Ausstellung zum Thema „Bodenreform“ zusammengefügt hat. Dort werden alle Etappen der Enteignung und Verfolgung gezeigt und auch jene Plakate, mit denen die Kommunisten damals Stimmung gegen die „Junker“ machten: Sie erscheinen auf diesen Plakaten wahlweise als fettleibige, Zigarre rauchende Ausbeuter oder als Unkraut, das „ausgemerzt“ werden müsse. Die Bildsprache erinnert an die der Nazis. Manchmal gelingt es dem Grafen, Schulen für die Ausstellung zu interessieren. Dann ist er in seinem Element, denn er kommt seinem Ziel, das Unrecht vorm Vergessen zu bewahren, ein kleines Stückchen näher.

Denkmal zu Ehren der Bodenreform in Kyritz

Gern würde Schwerin Plänitz zu einem Dokumentations- und Aufarbeitungszentrum ausbauen. Er hat bereits rund 1000 Zeitzeugenberichte gesammelt. Sie liegen in einem der notdürftig hergerichteten Räume im ersten Stock des Hauses. Manchmal helfen ihm ehrenamtliche Kräfte, die selbst geschädigt wurden und das Unrecht zumindest dokumentieren wollen. Vor allem aber hilft ihm seine belgische Ehefrau, die mit ihm in die brandenburgische Einöde gezogen ist. Früher lebten sie lange Zeit in Brüssel.

Aber warum ausgerechnet das brandenburgische Plänitz? „Das war Zufall“, erzählt der Graf. Es hat mit der Nähe zu Kyritz zu tun. Dort gab es nämlich ein Denkmal zu Ehren der von Pieck verkündeten „demokratischen Bodenreform“. Es sollte auf Betreiben der PDS 2005 saniert werden. Für Schwerin und die anderen Opfer der Bodenreform bedeutete das, dass ihre Entrechtung abermals beschönigt und gerechtfertigt werden sollte. Also entschieden sie sich zu einer Art Gegendemonstration, die sie dann in Kyritz abhielten.

ARE als Sprachrohr der Opfergruppen

So erfuhr Schwerin, dass das nahe gelegene ehemalige Gut derer von Rathenows in Plänitz – anders als sein Elternhaus in Ziethen – zum Verkauf stand. Er erwarb 2009 den verfallenen Bau, mit dem der letzte Rathenow-Erbe nichts mehr anfangen wollte. Er begnügte sich mit einem Teil des verwilderten Parks.

Damals war es schon 14 Jahre her, dass Schwerin die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) mitgegründet hatte. Zunächst ging es vor allem um die Aufarbeitung der „Boden- und Industriereform“. Inzwischen versteht sich die ARE als Sprachrohr aller Opfergruppen – auch der Neusiedler, die bei der Zwangskollektivierung ihre wenigen Hektar hergeben mussten und nach der Wende durch die LPG-Nachfolger ein zweites Mal um ihr Eigentum geprellt wurden.

Der Ausverkauf des Landes

Dennoch ist es nicht einfach für die ARE, Gehör zu finden. CDU, SPD und Linkspartei lassen sich nicht gern an die Fehler ihrer Landwirtschaftspolitik erinnern. Dabei werden diese Fehler immer offenkundiger: Die Bevorzugung der LPG-Nachfolger bei der Verteilung landwirtschaftlicher Nutzfläche hat dazu geführt, dass ehemalige LPG-Vorsitzende – die sogenannten „roten Barone“ – heute durchschnittlich ein Mehrfaches an Land bewirtschaften als die ehedem so bekämpften „Junker“. Wenn solche Großbetriebe zum Verkauf stehen, geht es um Summen, die normale Bauern gar nicht aufbringen können, sondern nur Großinvestoren: Der Ausverkauf des Landes ist in vollem Gange.

Aber auch für den ökologischen Landbau hat diese Entwicklung negative Konsequenzen. „Betriebe über 1000 Hektar bewirtschaften im Schnitt nur fünf Prozent ihrer Flächen ökologisch“, beklagt der Vorsitzende der Grünen im Brandenburger Landtag, Axel Vogel. Er setzt sich dafür ein, dass der Staat landwirtschaftliche Flächen, die ihm infolge der Bodenreform zufielen, nicht mehr bevorzugt an die Großbetriebe verkaufen soll. Stattdessen könnten von dem Land Neusiedler- und Kleinbauernerben entschädigt werden: jene Familien, die nach der Wende zugunsten der LPG-Nachfolgebetriebe benachteiligt worden sind.

Brutale Repression

Es sind nicht mehr viele, die noch etwas von dem geschehenen Unrecht und den Fehlern der Nachwendezeit hören wollen. Zu den wenigen gehört der Münchner Rechtsanwalt Johannes Wasmuth, zugleich Lektoratsleiter im auf juristischem Gebiet führenden Verlag C. H. Beck. Wasmuth hat sich eingehend mit der Bodenreform befasst und stellt fest, dass ihr Vorbild die Kulakenverfolgung unter Stalin war: Auch die Bodenreform sei keine Enteignung, sondern brutale Repression der Opfer gewesen. Es habe sich mithin um „strafrechtliche Vermögenseinziehungen“ gehandelt, die schon nach den Vereinbarungen mit der DDR und nun nach deutschem Recht rehabilitiert werden müssten. Wobei „Rehabilitierung“ nicht bedeutet, dass ehrliche Erwerber von Bodenreformgrundstücken um ihr Land bangen müssten: Vielmehr müsste nur das Land zurückgegeben werden, das sich der Staat angeeignet hat oder das sich zu DDR-Zeiten insbesondere SED-Getreue durch unredliche Machenschaften angeeignet hätten, erläutert Wasmuth.

Warum aber haben die Bodenreformopfer nach der Wende alle Prozesse verloren, wenn das Recht doch so eindeutig die Rehabilitierung und Rückgabe verlangt, wie Wasmuth behauptet? „Die Gerichte haben das geltende Recht unter Missachtung zentraler Rechtsgrundsätze falsch angewandt“, lautet Wasmuths Analyse. Sie hätten den Strafcharakter der Verfolgung nie ermittelt. Daneben hätten die Verwaltungsgerichte Verfolgungsmaßnahmen rechtswillkürlich als bloße Enteignungen verharmlost. Der Jurist sieht deshalb Anlass für eine erneute Bemühung der Gerichte, zumal die rehabilitierungsrechtlichen Fristen erst 2019 ablaufen.

Hohe Hürden für eine Revision

Ob es tatsächlich gelingt, den Umgang mit den Bodenreformopfern nochmals vor Gericht zu verhandeln, ist offen. Die Hürden für eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht seien hoch, gibt Wasmuth zu. In diesem Herbst wird er aber für einen Mandanten, der im Rahmen der in Berlin betriebenen „Wirtschaftsreform“ 1949 sein mittelständisches Unternehmen verloren hat, einen strafrechtlichen Rehabilitierungsantrag stellen. Falls sich die Berliner Gerichte diesen Tatsachen nicht verschließen, werde dies auch positive Auswirkungen auf die gerichtliche Aufarbeitung der Bodenreform haben, meint Wasmuth.

Bislang hat die Bundesrepublik gut an der Vermarktung ostdeutscher Ländereien – darunter auch viel Bodenreformland – verdient: Rund 6,5 Milliarden Euro Überschüsse flossen seit 1992 aus den Verkäufen durch die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft in den Bundeshaushalt, teilt das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mit.

Folgen für die Dörfer

Die Zerstörung der familiengeführten Betriebe durch Bodenreform und Zwangskollektivierung sowie die nur schleppende oder gar nicht stattfindende Rückgabe hat vielfältige Folgen für die Dörfer. Dazu gehört zum einen die Entstehung übergroßer Betriebe mit ihrer Monokultur, die kaum noch Arbeitsplätze bietet und dem ökologischen Landbau abträglich ist; dazu gehört die Anfälligkeit für den Ausverkauf an Großinvestoren. Dazu gehört aber auch der Verfall der baulichen und kulturellen Mittelpunkte vieler Dörfer.

Der Verfall ist nicht nur eine Konsequenz aus der DDR-Mangelwirtschaft, die es unmöglich machte, die repräsentativen Gebäude zu unterhalten: Viele Häuser wären direkt nach 1989 noch zu retten gewesen. Allerdings waren sie meist im Besitz der verarmten Gemeinden, während die Ländereien zu den LPGen gehörten. Ohne das dazugehörige Land ist es aber wirtschaftlich kaum möglich, Schlösser oder Gutshäuser zu unterhalten.

Viele mussten wieder aufgeben

Wie schwierig es selbst beim besten Willen ist, ein halb verfallenes Anwesen bewohnbar zu machen – auch dafür ist Plänitz ein Beispiel. Vor Kurzem gab es Hoffnung. Da sollten Fördermittel zumindest in die Fassade fließen. Dann plötzlich wurde das Geld anderweitig verplant. Den Alteigentümern geht es nicht besser: „Rund fünf Prozent haben ihre früheren Häuser zurückgekauft, aber viele mussten wieder aufgeben“, sagt Schwerin. Sie scheitern auch daran, dass sie nur einen Bruchteil ihres ehemaligen Landes zu ermäßigten Preisen zurückkaufen können. Somit fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die Unterhaltung großer Anwesen.

Aber der Graf lässt sich auch von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht bremsen. Nicht genug damit, dass das Plänitzer Haus ein Fass ohne Boden ist, liebäugelt er damit, im elterlichen Ziethener Haus zumindest eine kleine Wohnung im Einvernehmen mit der Gemeinde auszubauen und zu mieten. Außerdem hat er das Ziel, den Senkgarten rekonstruieren zu lassen, den sein Vater im Jahr 1922 seiner Frau zur Hochzeit geschenkt hatte. Die um einige Stufen tiefer gelegte Anlage orientierte sich an dem Potsdamer Vorbild des berühmten Gartenarchitekten Karl Foerster.

Opfer sollen nicht allein gelassen werden

Vor allem aber brennt Schwerin dafür, dass jene Opfer von Bodenreform und Zwangskollektivierung, die nach der Wende erneut betrogen wurden, weder vergessen noch allein gelassen werden.

„Ich kann mit Fug und Recht sagen, dass ohne ihn kein Hahn mehr nach den Neusiedlererben krähen würde“, taxiert der grüne Fraktionschef Axel Vogel das Verdienst des Grafen, der in diesen Tagen erneut zu Hochform aufläuft: In Plänitz wird es wieder ein „Sonnenblumenfest“ geben – so wie früher in Wohltorf bei Hamburg. Sogar aus Afrika ist seine Tochter mit den Enkelkindern gekommen, um dabei zu sein. Aber vorher fahren alle zur Gedenkveranstaltung ins nahe Kyritz.

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