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Erkennungszeichen der Bandidos.

© dpa

Brandenburg: Blutiger Macheten-Angriff

Auch im zweiten Rocker-Prozess um eine brutale Attacke blieb vieles vage. Dennoch gab es Haftstrafen

Frankfurt (Oder) - Fünf Jahre nach einem blutigen Macheten-Angriff im Rockermilieu hat das Landgericht Frankfurt (Oder) zwei Angeklagte wegen versuchten Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein vorbestrafter 31-Jähriger, der zur Tatzeit festes Mitglied der Rockergruppe Bandidos MC war, erhielt am Freitag vier Jahre Haft. Sein ihm untergeordneter und ebenso 31 Jahre alter Kompagnon wurde zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie setzt sich zusammen aus einer Einzelstrafe von drei Jahren und drei Monaten im aktuellen Fall und einer Strafe wegen eines anderen Deliktes.

Bei der Tat in Finowfurt (Barnim) waren drei Männer aus dem Umfeld der Hells Angels in ihrem Wagen mit einer Machete und Baseballschlägern schwer misshandelt worden. Vorausgegangen war eine Verfolgungsjagd mit mehreren Autos. Eines der Opfer verlor bei der Attacke fast ein Bein. Ein anderes schwebte nach Stichen in Hals und Brust in Lebensgefahr. Es war der Chef der Berliner Hells Angels, Andre Sommer. Er ließ sich in eine Klinik bringen. Die Klinge des Messers steckte da noch in Sommers Rücken. Hintergrund waren Revierkämpfe zwischen den Rockergruppierungen. Das Gericht sah bei den Angeklagten nur eine Tatbeteiligung als erwiesen an. Welche Rolle sie bei der Gewaltorgie konkret gespielt haben, konnte nicht geklärt werden. An der Tat waren weitere vermummte Komplizen beteiligt.

In einem ersten Prozess waren die Angeklagten am gleichen Gericht 2012 freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben. Im November 2013 begann der neue Prozess, bei dem das Gericht vor allem auf Indizien angewiesen war. Die Angeklagten schwiegen zur Tat – wie schon beim ersten Mal. Auch mehrere als Zeugen geladene Rocker hatten die Aussage verweigert.

Mit dem Urteil lag das Gericht unter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die fünf- und sechseinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie ist überzeugt, dass die Indizien nicht ausreichen, um zu belegen, dass die Männer am Tatort waren. Der Vorsitzende Richter Frank Tscheslog sagte, es gebe zwar keinen Beweis, dass die Angeklagten beteiligt waren, die Gesamtsumme aller Indizien sei jedoch erdrückend. Dazu gehörten Unfallspuren am Auto eines Angeklagten, ein in der Untersuchungshaft sichergestellter Zettel mit Täterwissen, eine DNA-Spur auf der Machete sowie aufgezeichnete Gespräche und über Handy erfasste Bewegungen vor und nach der Tat. Die Polizei hatte die beiden Männer wegen möglicher Drogengeschäfte im Visier und hörte deswegen ihre Telefone ab.

Während des Prozesses war immer wieder darum gestritten worden, ob diese Erkenntnisse verwendet werden durften oder nicht. Zugunsten der Angeklagten ging das Gericht davon aus, dass sie am Tatort nur zugeschaut und nicht aktiv eingegriffen haben. Strafmildernd wertete es außerdem den Umstand, dass sich beide aus der Rockerszene gelöst hätten. Strafverschärfend sei das „äußerst brutale Vorgehen“ zu bewerten. Antje Scherer

Antje Scherer

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