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Nun muss er doch in den Knast: Christian Goetjes, Ex-Schatzmeister der Brandenburger Grünen.

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BGH bestätigt Verurteilung: Ex-Schatzmeister Goetjes muss in Haft

Bislang ist er auf freiem Fuß, hoffte auf ein milderes BGH-Urteil - vergebens. Der Ex-Schatzmeister von Brandenburgs Grünen muss in Haft. Seine Vorliebe zum Rotlichtmilieu ist ihm zum Verhängnis geworden.

Leipzig/Potsdam - Der Ex-Schatzmeister von Brandenburgs Grünen, Christian Goetjes, muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag seine Verurteilung wegen Veruntreuung von Parteigeld zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Damit blieb die Revision des 35-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam wegen gewerbsmäßiger Untreue in 261 Fällen erfolglos. Goetjes hatte gestanden, von Januar 2009 bis Februar 2011 rund 270 000 Euro veruntreut zu haben.

In der mündlichen Verhandlung vor dem 5. BGH-Strafsenat in Leipzig hatten sowohl sein Verteidiger als auch die Bundesanwaltschaft beantragt, das Urteil 2012 aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung nach Potsdam zurückzuverweisen. Dafür sahen die Leipziger Richter keinen Grund.

Goetjes hatte angegeben, mindestens die Hälfte des Geldes an zwei Prostituierte weitergeleitet zu haben - unter anderem um deren Drogenentzug sowie den Freikauf von einem Zuhälter zu finanzieren. Aus Sicht von Verteidiger Martin Dahkli ist sein Verhalten deswegen nicht als gewerbsmäßig zu betrachten. Goetjes habe nicht aus Eigennutz gehandelt, argumentierte er.

Auch Oberstaatsanwältin Andrea Sewtz hielt die Feststellungen im Urteil des Potsdamer Landgerichts für angreifbar. Das Gericht habe nicht genug unterschieden, in welchen Fällen der Ex-Schatzmeister das Geld für sich selbst und in welchen Fällen er es für die beiden Frauen veruntreut habe, meinte sie.

Die BGH-Richter sahen dies jedoch anders: Goetjes könne sich nicht darauf berufen, aus Uneigennützigkeit gehandelt zu haben. Da der größte Teil des Geldes über seine Privatkonten geflossen sei, habe er stets die Verfügungsmacht darüber gehabt, urteilten sie.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird Goetjes nun in Kürze zum Haftantritt auffordern. "Dafür müssen aber zunächst die Akten vom BGH kommen und uns das Urteil vorliegen", sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Derzeit ist der 35-Jährige auf freiem Fuß. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hatte ihn von der Haft verschont bis das Urteil rechtskräftig ist.

Goetjes hatte mit den Grünen eine Schadenswiedergutmachung von 65 000 Euro vereinbart. An dieser halte die Partei zunächst fest, sagte ein Parteisprecher. Auf Basis des nun rechtskräftigen Urteils werde aber juristisch überprüft, ob weitere Forderungen zu stellen seien. Im Prozess war bekanntgeworden, dass der 35-Jährige in Berlin einen Escort-Service mit bulgarischen Prostituierten betreiben soll. Er selbst hatte sich immer als mittellos dargestellt. (dpa)

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