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Symbolbild zum Mindestlohn.

© Fabian Sommer/dpa

Bezahlung in Brandenburg: Forderung nach 13 Euro Mindestlohn

Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge soll in Brandenburg von aktuell 10,68 Euro auf 13 Euro pro Stunde steigen. Die Arbeitgeber sind jedoch dagegen.

Potsdam - In Brandenburg soll nach der Empfehlung einer unabhängigen Kommission künftig der Mindestlohn für öffentliche Aufträge von aktuell 10,68 Euro auf 13 Euro pro Stunde steigen. Diesen mehrheitlichen Beschluss gab die Mindestlohnkommission des Landes am Montag an die Regierung in Potsdam weiter. Damit werde stärker als bisher das Verhindern von Altersarmut in den Vordergrund gerückt, hieß es in einer Mitteilung. Die Kommission empfiehlt den Zeitpunkt der Erhöhung demnach auch unter Berücksichtigung der durch die coronabedingten Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben bei Land und Kommunen festzulegen.

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Arbeitgeber lehnen die Erhöhung ab

Dagegen lehnen die Arbeitgeber in Brandenburg eine Anhebung des Mindestlohns für öffentliche Aufträge auf 13 Euro angesichts der Corona-Krise ab. Er halte das mitten in der tiefsten Rezession seit Jahrzehnten für einen schweren Fehler, erklärte Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). „Das wäre auf einen Schlag ein Plus von 22 Prozent. Und das in einer Zeit, in der wichtige Branchen in Brandenburg Umsatzeinbußen von 80 Prozent und mehr hinnehmen müssen. Wer diese historischen Einschnitte ignoriert, setzt Arbeitsplätze aufs Spiel“, kritisierte Amsinck.

Die unabhängige Mindestlohnkommission setzt sich aus je zwei Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand zusammen. Den Vorsitz führt das Arbeitsministerium des Landes Brandenburg. Nach dem Brandenburger Vergabegesetz überprüft die Landesregierung den Vergabemindestlohn regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre. Sie berücksichtigt den Vorschlag der Mindestlohnkommission, ist aber nicht daran gebunden. (dpa)

Silke Nauschütz

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