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Juristisch unschuldig. Landtags-Vizepräsident Dombrowski kann einen Prozess abwenden.

© Patrick Pleul/dpa

Betrugsvorwürfe: Dombrowskis Sorgfalt

Staatsanwaltschaft stellt das Betrugsverfahren gegen Landtags-Vize gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Dombrowski ist sich keiner Schuld bewusst.

Potsdam - Die Betrugsermittlungen gegen den Vize-Präsidenten des Landtags Brandenburg, Dieter Dombrowski (CDU), stehen vor der Einstellung – „wegen geringer Schuld“. Die Staatsanwaltschaft Potsdam will keinen Prozess anstrengen und hat Dombrowski angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 7500 einzustellen, hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Dombrowski teilte dann in einer Erklärung mit, das zuständige Gericht habe dem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt. Das Ermittlungsverfahren „ist damit beendet“, so Dombrowski.

Laut Dombrowski habe sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärtet

Die Staatsanwaltschaft selbst wollte sich nicht näher dazu äußern, wies aber darauf hin, dass das Verfahren erst beendet sei, wenn Dombrowski die Geldauflage gezahlt habe. Dass er das Angebot annimmt, war zu erwarten. Er wollte den Fall vom Tisch haben und einen Strafbefehl oder sogar einen Prozess, der den Fall monatelang in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, vermeiden. Zudem ist sich Dombrowski keiner Schuld bewusst. In seiner Erklärung heißt es: „Im Ermittlungsverfahren hat sich der Verdacht der vorsätzlichen Tat nicht erhärtet.“

Bei der Justiz wird dies nur zähneknirschend zur Kenntnis genommen. Denn eingestellt werden Verfahren nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung nur, wenn die Ermittlungen nicht genügend Anlass für eine Klage bieten. Bei Dombrowski hielt die Staatsanwaltschaft jedoch Paragraf 153a der Strafprozessordnung für angebracht. Danach kann sie von einer Anklage absehen und die Ermittlungen gegen eine Geldauflage einstellen, wenn damit das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt wird und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Die juristische Schuldfrage hat sich damit erledigt. Mit der Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis von Dombrowski verbunden. Er wäre nicht des Betruges überführt.

Ermittlungen Anfang September bekannt geworden

Bekannt geworden waren die Ermittlungen Anfang September durch einen PNN-Bericht. Die Landtagsverwaltung hatte mit Rückendeckung von Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) im Juni die Staatsanwaltschaft Potsdam eingeschaltet – ohne Dombrowski dazu zu befragen oder das Präsidium zu informieren. Die Staatsanwaltschaft bestätigte einen Anfangsverdacht auf Betrug, leitete Ermittlungen ein und führte Dombrowski als Beschuldigten. Das Amtsgericht Potsdam erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbefehl. Ende August beschlagnahmten Ermittler in Dombrowskis Büro Daten und Unterlagen.

Die Landtagsverwaltung witterte den Betrugsverdacht, weil Dombrowski in den Jahren 2015 und 2016 Abrechnungen für Fährtickets von seinem Wohnort in Höhe von 259 Euro zu Unrecht eingereicht haben soll. Den im Frühjahr 2017 gestellten Kostenantrag in Höhe von 70 Euro für Tickets der Fähre, die er nehmen muss, um seinen Wohnort im Havelland zu verlassen, zog er nach einer Prüfung des Landtags zurück. Die Beträge aus den Vorjahren zahlte er zurück. Die Landtagsverwaltung stellte fest, dass sein Wagen bei den eingereichten Fährfahrten nicht bei Dombrowski war, zudem Tickets für Pferde, Traktoren, Anhänger und Mopeds ausgestellt waren.

Betrugsabsicht laut Staatsanwaltschaft gegeben

Die zwei anderen Verdachtsfälle aus den Jahren 2015 und 2016 waren in der Verwaltung abgeschlossen und abgerechnet. Dennoch leitete die Verwaltung aus diesen Fällen eine Betrugsabsicht bei den Fährtickets her. Es ging um Zuschüsse für eine Zweitwohnung in Potsdam für drei Monate im Frühjahr 2015 von insgesamt 750 Euro. Weil Dombrowskis Tochter dort mit ihm wohnte, verlangte der Landtag im Sommer 2015 eine Kostenaufstellung für beide. Dombrowski lehnte ab und zahlte das Geld zurück. Nach eigenen Angaben hat er die Wohnung in der Nähe des Landtags auch angemietet, nachdem er an Prostatakrebs erkrankt war – um die Unannehmlichkeiten der Krankheit im Alltag meistern zu können. Wegen seiner Erfahrungen als politischer Häftling in der DDR in Einzelhaft wollte er auch nicht allein wohnen. Mit ärztlichem Attest beantragte er Anfang 2016 nach seiner Operation für wenige Monate einen erhöhten Bedarf beim Fahrdienst, was der Landtag genehmigte.

Im anderen Fall wollte Dombrowski im Herbst 2016 ein rund 950 Euro teures Essen aus seinem Verfügungsfonds begleichen. Es war ein Treffen der CDU-Kreistagsfraktion Havelland mit der CDU-Fraktion aus Siegen-Wittgenstein zum 25-jährigen Bestehen der Kreis-Partnerschaft. Die Parlamentsverwaltung lehnte ab, er zahlte selbst.

Dombrowski räumt ein, zu wenig sorgfältig gewesen zu sein

Dombrowski erklärte am Montag jedoch, er sei sich bewusst, „in der Vergangenheit bei der Beantragung von Erstattungen zu wenig sorgfältig gewesen zu sein. Ich habe hieraus meine Lehren gezogen“. Die Öffentlichkeit habe zu Recht einen besonderen Anspruch an die Redlichkeit von Amtsträger. Daher wolle er künftig Sorge dafür tragen, dass möglichst von vornherein kein Zweifel aufkommen kann.

Auch Landtagspräsidentin Stark war in die Kritik geraten, weil sie das Präsidium nicht über die internen Ermittlungen der Verwaltung informiert hatte. Zudem wurde kritisiert, dass die Verwaltung offenbar ein Eigenleben entwickelt habe, weshalb die Abgeordneten offenbar bei jeder Kostenabrechnung ohne Rücksprache mit Besuch von der Staatsanwaltschaft rechnen müssten. Zudem hatte Stark öffentlich von einem Betrugsverdacht gegen ihren Vize gesprochen und von wiederholten Unregelmäßigkeiten. Das Präsidium hatte sie daraufhin bis zum Abschluss des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft zum Schweigen verdonnert. Jetzt gehe es darum, die Lehren aus den Vorgängen zu ziehen, hieß es am Montag aus dem Landtag.

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