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Betrugsverfahren gegen CDU-Abgeordneten eingestellt: Fahrkostenaffäre: Eichelbaum zahlt 20 000 Euro

Als Konsequenz aus den Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum eine Geldauflage in erheblicher Höhe akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft sieht den Tatverdacht als "im Wesentlichen bestätigt" an.

Potsdam - Nach PNN-Informationen hat der Vorsitzende des Rechtsauschusses im brandenburgischen Landtag bereits 20 000 Euro an gemeinnützige Organisationen gezahlt. Im Gegenzug hat die Staatsanwaltschaft Potsdam das Betrugs-Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Politiker eingestellt, der mit falschen Angaben zu seinem Hauptwohnsitz überhöhte  Fahrkostenpauschalen des Landtags für Abgeordnete in Anspruch genommen haben soll. Das bestätigte die Behörde am Montag auf Anfrage. Die Fahrkosten-Affäre war im Herbst 2012 von dieser Zeitung aufgedeckt worden.

„Der Tatverdacht hat sich im Wesentlichen bestätigt“, sagte Christoph Lange, Sprecher Staatsanwaltschaft Potsdam  den PNN. Gegen Eichelbaum war wegen Betrugsverdachts ermittelt worden, weil er die Fahrkostenpauschale für Jüterbog als Wohnsitz bezog, obwohl er in Wirklichkeit weitgehend in Potsdam lebte.

Die Höhe richtet sich nach der Entfernung des Wohnsitzes von der Landeshauptstadt. Nach Informationen dieser Zeitung kamen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass der Landeskasse ein Schaden von 20 305 Euro entstanden ist.

Danach richtete sich die Höhe der Geldauflage bei der Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung. Dort heißt es, dass die Staatsanwaltschaft „bei einem Vergehen“ von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen könne, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“

Nach dem gleichen Paragraphen waren 2011 die Ermittlungen wegen Vorteilsnahme gegen den damaligen Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) gegen Zahlung von  11000 Euro eingestellt worden. Wegen der kostenlosen privaten Nutzung eines Testwagens hatte Rupprecht sein Amt verloren.  

Dass Eichelbaum mit dieser Form der Einstellung davon kam, trotz der ungewöhnlich hohen Summe, dass er keinen Strafbefehl kassierte,  hängt mit Schlendrian im Landtag zusammen. Die Ermittler hielten Eichelbaum zugute, dass es keine Kontrollen zur Angabe der Wohnsitze von Abgeordneten gab und die Praxis lax war.

Eichelbaum sei damit nicht vorbestraft, ein Schuldeingeständnis sei mit der Geldauflage nicht verbunden, erläuterte Staatsanwaltschaftssprecher Lange. „Das Maß der persönlichen Verantwortung ist nicht so groß, als dass man damit mit einer Anklage und einer Gerichtsverhandlung hätte reagieren müssen.“ Bei der Höhe der Geldauflage sei aus Sicht  der Staatsanwaltschaft der gegenüber dem Land Brandenburg verursachte Schaden angemessen  berücksichtigt worden.

Eichelbaum, auch CDU-Kreischef in Teltow-Fläming, sitzt seit 2009 im Landtag. Er hatte seitdem monatlich 507 Euro Fahrkostenpauschale bezogen, berechnet für Jüterbog als Wohnsitz. Nach Recherchen dieser Zeitung lebte er aber weitgehend in Potsdam, in einer Wohnung in einer gehobenen Anlage am Schlosspark Sanssouci. Trotz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn hatte Eichelbaum sein Amt als Rechtsausschussvorsitzender nicht ruhen lassen.

Auf Fragen dieser Zeitung zu den Vorwürfen hatte Eichelbaum nie geantwortet. Am Montag verschickten seine Anwälte eine Erklärung, in der es heißt: „Mit der Einstellung ist kein strafrechtlicher Schuldvorwurf verbunden, ein langwieriges Verfahren wird endgültig abgeschlossen.“ Die freiwillige Zahlung sein „kein Schuldanerkenntnis“, so die Anwälte.   „Die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe sind unbegründet und werden weiterhin bestritten.“ Das Geld gehe an die Kinderkrebshilfe und zwei gemeinnützige Organisationen. Nicht erwähnt wird die Summe von 20 000 Euro, die Eichelbaum gezahlt hat.  

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