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Betrug und Wahlfälschung: Peer Jürgens (Linke) vor dem Urteilsspruch in Potsdam.

© B. Settnik

Betrugsprozess in Potsdam: Linke-Politiker Jürgens wegen schweren Betrugs verurteilt

Jahrelang hat der Brandenburger Linke-Politiker hohe Fahrtkostenzuschüsse kassiert, obwohl er direkt am Sitz des Landtags in Potsdam wohnte. Nun wurde Jürgens wegen Betrugs verurteilt.

Potsdam - Der frühere Landtagsabgeordnete Peer Jürgens (Linke) ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 36-Jährige 7200 Euro Geldstrafe zahlen. Der Linke-Politiker habe sich mit falschen Angaben zu seinen Wohnsitzen vom Landtag eine große Summe an Fahrtkosten- und Mietzuschüssen erschlichen, urteilte das Potsdamer Amtsgericht am Montag. Laut Anklage soll Jürgens vom Landtag über zehn Jahre hinweg knapp 87 000 Euro kassiert haben. Das Schöffengericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte.

Jürgens hatte in dem Prozess die meisten Vorwürfe bestritten. Sein Anwalt Norman Lenz kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an. "Angesichts der oberflächlichen Urteilsbegründung denken wir auch an die Möglichkeit einer Sprungrevision direkt zum Oberlandesgericht." Auch Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch erklärte, er werde wegen der Strafhöhe eine Berufung prüfen.

Richterin: "Sie haben mit hoher krimineller Energie gehandelt"

"Sie haben mit hoher krimineller Energie gehandelt und zehn Jahre lang Monat für Monat unrechtmäßige Fahrtkostenzuschüsse kassiert", warf die Vorsitzende Richterin Constanze Rammoser-Bode dem Linke-Politiker in ihrer Urteilsbegründung vor. Statt wie angegeben in der elterlichen Wohnung in Erkner und später in Beeskow (Oder-Spree) habe Jürgens in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter von 2004 bis 2014 zunächst in Berlin und dann in Potsdam gewohnt.

"Dies zeigt eine Indizienkette, die eher schon ein Indizienball ist", betonte Rammoser-Bode. Dabei verwies sie unter anderem auf die Aussagen von Nachbarn, entsprechende Stromrechnungen in den angeblichen und tatsächlichen Wohnorten und auf ein Zeitungsabo, das bis 2006 nach Berlin und dann nach Potsdam ausgeliefert wurde. Auch die Rundfunkgebühren wurden dort angemeldet.

"Sie hätten dort gar nicht kandidieren dürfen"

Zudem sei Jürgens bei den Kreistagswahlen in Oder-Spree angetreten und gewählt worden, obwohl er dort nicht den erforderlichen Hauptwohnsitz gehabt habe, erklärte Rammoser-Bode ."Damit wurde die Wahl verfälscht, denn Sie hätten dort gar nicht kandidieren dürfen."

Jürgens hatte sogar im Frühjahr 2011 in einem Schreiben an den Landtag Angaben über eine angebliche Zweitwohnung in Potsdam bekräftigt, obwohl er dort nachweislich bereits 2009 ausgezogen und in seine Eigentumswohnung umgezogen war. Diesen Schwindel hat Jürgens eingeräumt und bereits 7400 Euro an den Landtag zurückgezahlt. (dpa)

Klaus Peters

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