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Der ehemalige Justizminister des Landes Brandenburg, Kurt Schelter (CDU), wartet am Montag (26.03.12) in einem Saal des Landgerichts in Potsdam auf die Fortsetzung des Betrugsprozesses gegen ihn, waehrend hinter der Richterbank das Wappen des Landes Brandenburg zu sehen ist. Dem ehemaligen Brandenburger Minister wird vorgeworfen, nach seinem Rücktritt 2002 Übergangsgeld sowie Ruhegehalt in Höhe von rund 100.000 Euro erschlichen zu haben.

© Theo Heimann/dapd

Betrugsprozess gegen Brandenburgs Ex-Justizminister: Kein schnelles Urteil

Der wegen Betrugs angeklagte ehemalige Brandenburger Justizminister Kurt Schelter hatte wohl auf einen kurzen Prozess gehofft. Doch sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht ging das Geständnis des CDU-Politikers nicht weit genug.

Von Katharina Wiechers

Ein Urteil vor dem Potsdamer Landgericht schon am zweiten Verhandlungstag blieb damit am Montag aus. Die sogenannte Verständigung ist vorerst vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft wirft Schelter vor, nach seinem Rücktritt als Minister im Jahr 2002 Übergangsgeld und Ruhegehalt in Höhe von rund 100.000 Euro erschlichen zu haben. Zudem soll er etwa 38.000 Euro zu wenig Steuern bezahlt und bei einem Zivilrechtsstreit im Mai 2005 vor dem Landgericht Hamburg eine falsche eidesstattliche Erklärung über die Höhe seiner Einkünfte abgegeben haben. Beim ersten Prozesstag am 20. März hatte die Vorsitzende Richterin Ulrike Phieler-Morbach zur Abkürzung des Verfahrens eine Verständigung - auch Deal genannt - vorgeschlagen. Demnach soll Schelter lediglich zu einer Bewährungsstrafe zwischen 9 und 18 Monaten ohne Geldstrafe verurteilt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Geständnis des Angeklagten. Zwtl.: Richterin: Erklärung Schelters „allenfalls Teilgeständnis“ Bei der Erklärung, die Schelters Anwalt daraufhin am ersten Prozesstag verlesen hatte, handele es sich aber „allenfalls um ein rudimentäres Teilgeständnis“, sagte die Richterin nun. Darin ließ Schelter mitteilten, er habe die Übersicht über seine Einkünfte verloren und deshalb möglicherweise falsche Angaben gemacht. Auch nach Ansicht von Staatsanwalt Ivo Maier hätte Schelter einräumen müssen, dass er wissentlich Dinge verschwiegen beziehungsweise falsch angegeben hat. Die Erklärung lasse zwar „die aufkeimende Bereitschaft erkennen, sich einem Geständnis anzunähern“. Tragfähig sei dieses aber nicht gewesen. Schon nach knapp eineinhalb Stunden wurde die Verhandlung am Montag beendet. Am 16. April soll sie fortgesetzt werden. Eigentlich sollte der damalige Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Schelters befragt werden. Dem Gericht liegt jedoch ein ärztliches Attest vor. Darin heißt es, Schönbohm könne wegen seines gesundheitlichen Zustands „bis auf weiteres“ nicht an dem Prozess teilnehmen. Er hatte Anfang März einen Schlaganfall erlitten. (dapd)

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