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Betrugsprozess: Berufung gegen Freispruch für Torsten Krause eingelegt

Vergangenen Freitag war Ex-Linke-Politiker Torsten Krause von Betrugsvorwürfen freigesprochen worden, nun legt die Potsdamer Staatsanwaltschaft Berufung ein. 

Potsdam - Gegen den Freispruch im Betrugsprozess gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Torsten Krause (Linke) hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe die Beweisaufnahme im Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam hinreichend Beweise für eine Verurteilung des 38-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Fahrtkosten ergeben, sagte Sprecherin Dorina Dubrau am Dienstag. Nun muss der Prozess vor dem Landgericht neu aufgerollt werden.

Das Amtsgericht hatte Krause am vergangenen Freitag von dem Vorwurf der Anklage freigesprochen, er habe sich mit der Angabe eines falschen Wohnortes Lychen (Uckermark) in den Jahren zwischen 2005 und 2012 vom Landtag Fahrtkostenpauschalen in Höhe von rund 72.000 Euro erschwindelt. Denn tatsächlich habe er in dieser Zeit in Berlin und Potsdam gewohnt. Die Anklage hatte für den 38-Jährigen ein Jahr Bewährungsstrafe gefordert. Die Verteidigerin von Krause, der die Vorwürfe zurückgewiesen hatte, plädierte auf Freispruch.

Die Vorsitzende Richterin Christine Rühl hatte in der Urteilsbegründung erklärt, Krause habe in Lychen durchaus eine Wohnung gehabt. Nicht feststellbar sei gewesen, wie oft er sich dort aufgehalten habe. "Daher gilt: Im Zweifel für den Angeklagten", erklärte Rühl.

Klaus Peters dpa

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