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Bestattungsgesetz: Gesetzesnovelle für Brandenburg: Diamanten aus Totenasche

Das Innenministerium hat dem Potsdamer Landtag eine Änderung des Bestattungsgesetzes zugeleitet: Demnach soll die Herstellung eines Diamanten aus der Asche eines Verstorbenen demnächst erlaubt sein.

Potsdam - In Brandenburg soll nach einem Gesetzentwurf künftig die Herstellung eines Diamanten aus der Asche eines Verstorbenen erlaubt sein. Dies sieht der Entwurf zur Änderung des brandenburgischen Bestattungsgesetzes vor, den das Innenministerium dem Landtag zuleitete. „Die Entnahme einer geringfügigen Menge der Totenasche ist zulässig, wenn dies dem schriftlich verfügten Wunsch der verstorbenen Person entspricht und der Verwendungszweck dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit nicht widerspricht“, heißt es in der Vorlage. 

Bislang waren Angehörige, die Totenasche für solche Zwecke verwendeten, in einer rechtlichen Grauzone. Wenn die Asche ohne Einwilligung des Verstorbenen auf diese Weise verwendet würde, wäre das jedoch auch nach der Neuregelung eine Ordnungswidrigkeit. 

Evangelische Kirche sieht Änderungsbedarf im neuen Entwurf des Bestattungsgesetzes 

Ermöglichen soll die Novellierung zudem eine Bestattung in historischen Mausoleen. Dafür hatten sich vor allem die Träger traditionsreicher Friedhöfe, etwa des Stahnsdorfer Südwestkirchhofs, eingesetzt. 

„Nachbesserungsbedarf“ bei dem Gesetzesentwurf sieht jedoch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Wie deren Sprecherin Heike Krohn-Bräuer auf Anfrage erklärte, hat die Kirche aus „grundethischen Überlegungen heraus klare Auffassungen, die sich nicht mit dem Gesetzesentwurf decken“. Dies gelte sowohl für die Entnahme von Totenasche als auch für die Bestattungspflicht von totgeborenen Kindern: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sie nur bei einem Gewicht von mehr als 500 Gramm zu bestatten seien. Die Kirchen setzen sich jedoch für eine Bestattungspflicht unabhängig vom Körpergewicht ein.

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