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Corpus delicti. Gegen NPD-Funktionär Marcel Zech wird wegen seines Tattoos ermittelt.

© Facebook NPD/Privat, Montage: Andreas Klaer

Berufungsverfahren am Landgericht Neuruppin: NPD-Funktionär wegen KZ-Tattoo erneut vor Gericht

Weil er sein KZ-Tattoo im Schwimmbad zeigte, wurde NPD-Funktionär und Kreistagsmitglied Marcel Zech wegen Volksverhetzung verurteilt. Demnächst steht er im Berufungsverfahren wieder vor Gericht.

Neuruppin - Wegen eines im Schwimmbad öffentlich zur Schau gestellten KZ-Tattoos muss sich der brandenburgische NPD-Funktionär Marcel Zech am 7. November vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Der zunächst für den 29. August anberaumte Termin der Berufungsverhandlung sei wegen Terminproblemen des Angeklagten und der Justiz verschoben worden, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Neuruppin.

Zech wurde wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen verurteilt

Das Amtsgericht Oranienburg hatte Zech, der für die rechtsextreme NPD unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, im Dezember 2015 wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er seine Tätowierungen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt hatte. Die Haftstrafe war auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate ohne Bewährung gefordert (AZ: 18 Ds 356 Js 34867/15). Gegen das Urteil legten sowohl Zech, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung in.

Die Rückentätowierungen zeigen die Silhouette des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau und den Spruch „Jedem das Seine“ vom Eingang des Konzentrationslagers Buchenwald. Zech ist im sächsischen Löbau in der Oberlausitz geboren und bereits wegen verschiedener Delikte vorbestraft, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein. Dafür wurde er zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe verurteilt.

Yvonne Jennerjahn

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