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Berliner Unis: Frühere Rückmeldegebühr verfassungswidrig

UPDATE. Die von 1996 bis 2004 geltende Rückmeldegebühr von 100 Mark pro Semester (51,13 Euro) an Berliner Hochschulen ist verfassungswidrig. Die Gebühr in Brandenburg ist von diesem Urteil nicht betroffen.

Die „Rückmeldegebühren“, die Berliner Studierende zwischen 1996 und 2004 an ihre Hochschulen zahlen mussten, waren verfassungswidrig. Die Gebühr in Höhe von 100 DM, später 51,13 Euro pro Semester stehe in „grobem Missverhältnis“ zu den tatsächlichen Kosten, die bei der Bearbeitung einer Rückmeldung entstehen. So hat jetzt das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe geurteilt. Der am Mittwoch veröffentlichte Beschluss bezieht sich ausdrücklich nur auf die bis 2004 geltende Gebührenregelung.

Die Rückmeldegebühr im Land Brandenburg ist nach Angaben des märkischen Wissenschaftsministeriums nicht von dem Gerichtsurteil betroffen. Die Erhebung einer Rückmeldegebühr bedürfe einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, es muss also gesagt werden, wofür das Geld gedacht ist. Dies sei im brandenburgischen Landeshochschulgesetz genau ausgewiesen, erklärte Ministeriumssprecher Hans-Georg Moek gegenüber den PNN. Die Gebühr von 51 Euro sei demnach für Verwaltungsleistungen, für Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, allgemeine Studierendenberatung, akademische Auslands- und Prüfungsämter gedacht. „Das heißt, die Gebühr ist dem Grund und der Höhe nach gerechtfertigt“, sagte Moek.

Das Verfassungsgericht hatte sich in seinem Urteil der Auffassung des Berliner Oberverwaltungsgerichtes angeschlossen, das schon 2006 in dem Fall entschieden hatte und ihn dann an Karlsruhe zur endgültigen Klärung weitergeleitet hatte. Gegen die Rückmeldegebühr klagten damals zwei Studenten der Humboldt-Universität und der Technischen Universität. Noch ist ungeklärt, ob Studierende von damals jetzt wirklich ihr Geld zurückbekommen. Auf Berlin würden dann Kosten in Millionenhöhe zukommen.

Berlin hatte die Gebühr 1997 wie andere Bundesländer aus Spargründen eingeführt. Den Hochschulen war dafür eine entsprechende Summe aus den Staatszuschüssen gestrichen worden. Stein des Anstoßes bei dem Gerichtsverfahren war eine bis 2003 geltende Formulierung im Berliner Hochschulgesetz. Danach wurden die Gebühren „bei“ der Rückmeldung erhoben. Die tatsächlichen Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung beliefen sich aber nur auf 22,41 DM (gut elf Euro), argumentieren die Richter. Mehr dürften die Hochschulen nicht nehmen. Die Argumentation des Landes Berlins, das Wort „bei“ lasse durchaus Interpretationsspielraum für zusätzliche Zwecke beim Erheben der Gebühren, ließen die Karlsruher Richter nicht gelten. Im Jahr 2003 hatte Karlsruhe bereits die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Dabei argumentierten die Richter ebenfalls, die Gebühren dürften nicht allein für die unaufwändige Rückmeldung genommen werden. Daraufhin hatte auch Berlin die Gebühren im Gesetzestext in „Verwaltungsgebühren“ umgetauft und festgelegt, dass sie unter anderem auch die Kosten von Prüfungen und die für das Akademische Auslandsamt decken sollen. Dafür zahlen Studierende derzeit 50 Euro pro Semester. Daran nahmen die Verfassungsrichter keinen Anstoß.

Ungeklärt ließen die Verfassungsrichter jetzt die Frage, ob allen damals eingeschriebenen Studierenden ihr Geld erstattet werden muss. Prinzipiell könnten zwar alle die Gebühren zurückfordern, hieß es auf Anfrage. Das Land Berlin könne im Gegenzug aber zum Beispiel darauf pochen, dass die Vorgänge verjährt seien. Ein anderes Gericht müsste dann klären, welche Ansicht sich durchsetzt. 2006 wurde geschätzt, es kämen 90 Millionen Euro zusammen, sollten alle Studierenden ihr Geld zurückbekommen. Das Land wolle die Kosten dann übernehmen, hieß es damals. Die Wissenschaftsverwaltung teilte am Mittwoch auf Anfrage lediglich mit, sie werde die schriftliche Urteilsbegründung zusammen mit der Finanzverwaltung auswerten.

Der „Freie Zusammenschluss von Studentinnenschaften“ erklärte, das Urteil sei „ein Schlag gegen versteckte Gebühren“. Die Rückmeldegebühren würden oft verwendet, um an Hochschulen Haushaltslöcher zu stopfen, und gehörten abgeschafft. Momentan werden Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen verlangt. tiw/Kix

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