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Belastete DDR-Juristen: Gebrauchte Richter

Der Streit um belastete DDR-Richter in Brandenburgs Justiz wird heftiger. Der Potsdamer Lutz W. durfte Richter bleiben, obwohl er mehrfach Unrecht sprach. Wohl auch, weil Arbeitsrichter fehlten

Potsdam - Nach den Enthüllungen des über die Vergangenheit des Potsdamer Arbeitsrichters Lutz W. und neue Informationen zu dessen Tätigkeit in der DDR werden am Dienstag auch den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigen. Im Vorfeld der Sitzung kam es zu einem heftigen verbalen Schlagabtausch zwischen den rechtspolitischen Sprechern der drei Oppositionsparteien und Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke).

Richter W., der in den letzten Jahren der DDR einige Zeit als Haftrichter am Kreisgericht Potsdam agierte, war insbesondere durch harte Entscheidungen gegen Antragsteller auf Ausreise aufgefallen. Er wurde, das berichtete das RBB-Magazin „Klartext“ in der Vorwoche, dennoch 1992 zunächst auf Probe und 1996 endgültig als Richter in den Landesdienst übernommen und vom Richterwahlausschuss bestätigt. Parallel dazu lief gegen den Ex-DDR- Richter ein Vorermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung, das aber offensichtlich bei der Verbeamtung keine Rolle spielte. Dabei war W. der Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die die DDR-Regierungskriminalität bearbeitete, nicht nur wegen des nun publik gewordenen Verfahrens gegen die Potsdamer Defa-Regisseurin Sybille Schönemann und deren Mann, den Filmemacher Hannes Schönemann, aufgefallen. Diese hatte W. wegen eines normal gestellten, in der DDR legalen, Ausreiseantrages monatelang im berüchtigten Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis in der Lindenstraße 54 inhaftieren lassen. Nicht einmal von den Kindern hatte sich das Ehepaar, das dann von der BRD freigekauft wurde, vor der Haft verabschieden können.

Nach PNN-Informationen stießen die Staatsanwälte, die die DDR-Unrechtsurteile überprüften, bei W. gleich auf eine ganze Reihe von Haftentscheidungen, die in Rehabilitationsverfahren nach der Wende als rechtswidrig eingestuft wurden. Er wurde deswegen zusammen mit 31 weiteren früheren Richtern und Staatsanwälten zum Beschuldigten und dann auch Angeklagten. Er war allerdings nicht unter den 19 Verurteilten, sondern wurde 1998 von den Kollegen des Landgerichts Potsdam von der Anklage der Rechtsbeugung ebenso freigesprochen wie ein weiterer Jurist, der bis heute als Staatsanwalt arbeitet.

Doch nach PNN-Informationen entlastete dieser Freispruch W. nach Ansicht der damaligen Ermittler nicht von dem Vorwurf, in vielen Fällen rechtswidrig die Menschenrechte der betroffenen Ausreisewilligen missachtet zu haben. Dass W. dennoch wieder als Richter arbeiten konnte, ist vor allem auf eine Entscheidung des ersten Justizministers Otto Bräutigam (parteilos) zurückzuführen. Er hatte damals über den aus seiner Sicht unhaltbaren Mangel an Richtern geklagt – insbesondere an Arbeitsgerichten. Dort wurde auch W. gebraucht.

Nachdem in den letzten Wochen bereits bekannt geworden war, dass eine Reihe von Richtern Brandenburgs früher Mitarbeiter beim Ministerium von Staatssicherheit gewesen waren und ein Fall einer Sozialrichterin auch benannt wurde, fordern deswegen jetzt die Oppositionsparteien mehr Aufklärung. Zum Fall W. verlangt die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg eine politische Stellungnahme des Ministers . Die Grüne Sabine Niels fordert eine Offenlegung der im Ministerium vorliegenden Fakten. Der Christdemokrat Danny Eichelbaum will prüfen lassen, ob die Ernennung W.s rückgängig gemacht werden kann.

Schöneburg reagierte darauf mit scharfen Angriffen auf die drei Abgeordneten, denen er „billigsten Populismus“ vorwarf. Der Minister bleibt bei seinem Standpunkt, wonach er als Dienstherr der aus seiner Sicht rechtsstaatlich korrekt berufenen Richter und Staatsanwälte auch deren zweifelhaftes Vorleben in der DDR zu schützen habe. „Namen einzelner Personen können und dürfen in dieser Debatte nicht genannt werden“, sagt Schöneburg. In einer gemeinsamen Erklärung sagten, wie berichtet, daraufhin Eichelbaum, Niels und Teuteberg, dass das frühere SED-Mitglied Schöneburg besonders gefordert sei, nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, in Brandenburg würden Verantwortliche des DDR-Unrechts geschützt. Die Aufarbeitung dürfe nicht ausschließlich der Presse überlassen werden.

Tatsächlich haben weder Schöneburg noch die früheren DDR-Richter und Staatsanwälte eine Handhabe gegen Berichte über ihre einstige Mitarbeit bei der Staatssicherheit oder ihre Handlungen als Amtsträger der DDR. Die Rechtsprechung ordnet derartige Informationen regelmäßig nicht der Privatsphäre zu. Sollte die Landesregierung sich weigern, ihrerseits die ihr bekannten Fakten zu diesem Teil der Biographie ihrer Justizbeschäftigten zu benennen, riskiere sie weitere Berichte beispielsweise über den bislang namentlich nicht bekannten Staatsanwalt, der ebenfalls wegen Rechtsbeugung angeklagt war und über weitere Justizbeschäftigte, die als Spitzel gearbeitet haben, hieß es.

Schöneburg hatte sich vor seiner Ministerzeit als entschiedener Gegner der in der Bundesrepublik praktizierten und höchstrichterlich bestätigten rechtlichen Aufarbeitung der DDR-Regierungskriminalität, insbesondere der Urteile gegen schießende Grenzsoldaten, hervorgetan. Deswegen war seine Nominierung durch die Linkspartei bei der SPD auch auf Widerstand gestoßen. Erst ein Machtwort des damaligen SPD-Krisenmanagers Rainer Speer beendete die Debatte. Speer, nach eigenen Angaben als Schlosser ausgebildet, hatte sich in einem mehrstündigen Gespräch von der Güte der rechtswissenschaftlichen Positionen Schöneburgs überzeugt und anschießend erklärt, er halte den Kandidaten für „integer“.

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