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Brandenburg: BBI-Anwohner werden höher entschädigt

Karlsruhe/Schönefeld - Eine erneute Niederlage für die Planer des Großflughafens BBI in Schönefeld: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem Ehepaar eine höhere Entschädigung für ein Grundstück mit Haus zugesprochen als bisher vorgesehen war. Die Höhe muss nun in einem neuen Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgelegt werden.

Karlsruhe/Schönefeld - Eine erneute Niederlage für die Planer des Großflughafens BBI in Schönefeld: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem Ehepaar eine höhere Entschädigung für ein Grundstück mit Haus zugesprochen als bisher vorgesehen war. Die Höhe muss nun in einem neuen Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgelegt werden. Wie sich die Entscheidung der Richter auf die übrigen 120 von Fluglärm Betroffenen auswirke, könne erst beurteilt werden, wenn die schriftliche Begründung vorliege, teilte das Brandenburger Infrastrukturministerium mit. Erst jüngst musste die Flughafengesellschaft den Bereich, in dem es Ansprüche auf Lärmschutz gibt, erweitern, weil es beim Eingeben von Daten Fehler gab.

Grundstückseigentümer in der Flugschneise, denen es nicht zugemutet werden kann, weiter dort zu wohnen, haben einen Anspruch darauf, dass die Flughafengesellschaft ihnen ihr Grundstück abkauft – zum Verkehrswert. Stichtag dafür war bisher der 16. März 2006. An diesem Tag hatte das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen den Ausbau des Flughafens zurückgewiesen. Die Genehmigung war damit rechtskräftig. Dadurch habe sich der Verkehrswert um 20 Prozent verringert, legte man damals fest. Die Differenz zum vorherigen Wert wird bei der Übernahme des Grundstücks ausgeglichen.

Die Kläger, ein Ehepaar aus Mahlow, machten dagegen geltend, dass sich der Wert ihres Grundstückes bereits seit 1996, dem Jahr, in dem Schönefeld als Standort für den BBI-Flughafen ausgewählt worden war, um 50 bis 60 Prozent verringert habe und der Ausgleich entsprechend höher sein müsse. Eine entsprechende Klage war 2008 vom Bundesverwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen worden. Deshalb zogen die Kläger vors Bundesverfassungsgericht, das jetzt entschied, dass die Richter in Leipzig die Interessen beider Seiten „fehlerhaft gewichtet“ und damit nicht angemessen ausgeglichen hätten.

Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes habe aber ein besonderes Gewicht, beschieden die Verfassungsrichter. Vor allem, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens bilde. Die Betroffenen müssten nach der Aufgabe ihres Eigentums in der Lage sein, sich ein adäquates Wohngrundstück leisten zu können.

Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) forderte die Landesregierung auf, auch bereits übernommene Grundstücke neu zu bewerten und die Maßstäbe der Karlsruher Richter anzuwenden. Am Finanzierungsplan für den Flughafen ändere sich durch die Entscheidung der Verfassungsrichter nichts, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel.

Klaus Kurpjuweit

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