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Die Kennzeichenerfassungs- und Speicherung in Brandenburg ist umstritten.

© Patrick Pleul/dpa

Automatische Kennzeichenspeicherung: Teilerfolg für Gegner vor dem Verfassungsgericht

Bürger haben einen Anspruch auf eine gerichtliche Prüfung, ob die Erfassung und Speicherung von Autokennzeichen durch die Brandenburger Polizei rechtmäßig ist.

Potsdam - Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im Aufzeichnungsmodus alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen auf Vorrat zu speichern (Kesy), hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, einen Zwischenerfolg errungen, wie der Europaabgeordnete der Partei, Patrick Breyer, am späten Donnerstagabend mitteilte. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben. 

Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten, wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“ Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Datenspeicherung abdeckt. 

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Linke und Grüne begrüßen das Urteil 

Jetzt könnten Bürger erfahren, ob ihre Daten „zufällig“ durch die Kennzeichenerfassung gespeichert worden sind, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag, Andreas Büttner (Linke), am Freitag. Für die Linke stehe fest „dass das massenhafte Erfassen und Speichern von Kfz-Kennzeichen, wie es im Land Brandenburg passiert ist, rechtswidrig war“, so Büttner. Er gehe auch davon aus, dass die Bundesratsinitiative von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) zur Ausweitung der Kesy-Fahndung scheitern werde.

„Unsere kritische Haltung zur Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis der Kennzeichenerfassung wurden durch dieses Urteil bestärkt“, sagt auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Marie Schäffer. 

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