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An einer Brücke über der A 12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) ist das System zur automatischen Kennzeichenfahndung Kesy angebracht.

© Patrick Pleul/ dpa

Automatische Kennzeichenspeicherung: Brandenburger Polizei hat umstrittene Daten gelöscht

Das Innenministerium hat die Konsequenzen aus der Affäre um automatische Kennzeichenspeicherung auf Brandenburger Autobahnen gezogen. Daten, die ohne Grundlage weiter gespeichert wurden, sind nun gelöscht. 

Potsdam - Das Innenministerium hat die datenschutzrechtlichen Mängel bei der Automatischen Kennzeichenspeicherung (Kesy) in Brandenburg abgestellt. Das teilte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtages mit. Ursprünglich sollte das bereits zum 30. Juni der Fall sein. Wie berichtet, war es wegen der Coronakrise aber zu einer Verzögerung von drei Monaten gekommen. Alle Daten, die nicht länger vorgehalten werden dürfen, seien nun gelöscht worden. 

Polizisten sollen besser geschult werden

Polizei-Abteilungsleiter Herbert Trimbach, der im Zuge der Kesy-Affäre noch unter Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) vorübergehend in eine andere Abteilung versetzt worden war, erklärte, dass Polizisten nun auch besser geschult würden, wie die erhobenen Daten korrekt genutzt werden dürfen. Am 24. September habe es eine erste Präsenzveranstaltung dazu gegeben. Mit den Staatsanwaltschaften habe am 30. September ein intensiver Austausch über das Problem stattgefunden. Jeder Beschluss einer Staatsanwaltschaft, der zu einer Aufnahme führe, werde nun separat betrachtet. Trimbach galt als interner Kritiker der Brandenburger Praxis, flächendeckend Kennzeichen auf Autobahnen zu erfassen. Im Innenausschuss dankte Trimbach dem Innenminister, "dass wir dieses Kapitel zu diesem Punkt haben führen können". 

Datenschutzbeauftragte hatte Praxis scharf kritisiert 

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte zuvor das Brandenburger Verfahren, Daten auf Grundlage der Strafprozessordnung über einen längeren Zeitraum zu erheben und zu speichern, als rechtswidrig bezeichnet. Die Polizei habe den Grundsatz der Datensparsamkeit nicht erfüllt. Die neun Aufzeichnungsgeräte in Brandenburg seien so intensiv genutzt worden, dass quasi dauerhaft sämtliche Verkehrsteilnehmer auf den entsprechenden Autobahnen aufgezeichnet worden seien. 

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Nun gebe es ein Verfahren, dass weit von dem entfernt sei, was sie zuvor vorgefunden habe, erklärte Hartge am Mittwoch im Innenausschuss. Es sei bemerkenswert, dass das Innenministerium zügig reagiert und die Kritik in diesem Zeitraum umgesetzt habe. Brandenburgs Vorgehen bei der Kennzeichenspeicherung könne nun sogar "als Vorbild für andere Bundesländer dienen". Sie freue sich, "dass Datenschutz umgesetzt wurde", so Hartge.

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