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Update

Autobahnunfall: Tod von Feuerwehrleuten: Berufungsprozess gegen Lkw-Fahrer begonnen

Vor dem Landgericht Potsdam hat am Donnerstag der zweite Prozess gegen den LKW-Fahrer begonnen. Die ersten Zeugen haben bereits ausgesagt.

Potsdam/Lehnin - Vor dem Landgericht Potsdam hat der Berufungsprozess gegen einen Lkw-Fahrer begonnen, der im September 2017 in eine Unfallstelle gerast war und dadurch den Tod zweier Feuerwehrleute verursacht hatte. Drei Zeugen sagten am Donnerstag übereinstimmend aus, dass die Unfallstelle hell beleuchtet und von weitem zu sehen gewesen sei. Das Gericht ging in der ersten Instanz davon aus, dass der 57 Jahre alte Lkw-Fahrer am Steuer eingeschlafen war.

Die Vorsitzende Richterin kündigte am Donnerstag an, die Beweiserhebung am späten Nachmittag abzuschließen und erste Plädoyers zu hören. Das Urteil wird am Montag erwartet.

Der Angeklagte wurde im ersten Prozess vom Amtsgericht Brandenburg/Havel unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam und die Verteidigung des Mannes legten Berufung gegen das Urteil ein.

Die Richterin sagte bereits zur Eröffnung, dass sie im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keinen Vorsatz erkennen könne. Auch eine Bewährungsstrafe hielt sie zunächst nicht für angemessen, da der Angeklagte zur Verhandlung im Dezember selbst mit dem Auto angereist sei - obwohl ihm der Führerschein entzogen worden war.

Im Saal waren mehrere Feuerwehrkameraden der beiden getöteten Männer. Ein damals verletzter Feuerwehrmann (24) sowie mehrere Verwandte traten als Nebenkläger auf. Sie hatten teilweise Tränen in den Augen, als das erste Urteil verlesen wurde. Im Saal war immer wieder Schluchzen zu vernehmen. Der Angeklagte ließ seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin brachte er, wie auch bereits in erster Instanz, seine Betroffenheit und sein Bedauern zum Ausdruck. Er schäme sich besonders, weil die Getöteten nur deshalb auf der Autobahn waren, um Verletzten nach einem Unfall zu helfen.

In den Tagen vor dem Unfall überschritt der Mann mehrmals die Lenkzeiten sowie die zugelassene Geschwindigkeit, wie die Auswertung des Fahrtenschreibers ergab. Am Tag des Unfalls selbst soll der Fahrer die Ruhezeiten eingehalten haben. Er gab an, sich nicht besonders müde oder erschöpft gefühlt zu haben. Er war jedoch zu schnell unterwegs, wie der Fahrtenschreiber anzeigte.

Der Mann war am frühen Morgen des 5. September 2017 ungebremst in eine Unfallstelle auf der Autobahn 2 bei Lehnin gerast. Der Sattelzug rammte zunächst ein Polizeifahrzeug, kam ins Schleudern und erfasste dann ein Feuerwehrauto. Das schwere rote Fahrzeug kippte um und begrub die beiden 23 und 38 Jahre alten Helfer unter sich. Sie starben noch am Unfallort. Vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel hatte der 57-Jährige angegeben, möglicherweise eingeschlafen zu sein.

Diskussion um finanzielle Absicherung der Helfer

Die beiden Männer waren als freiwillige Helfer in der Nacht bei dem ersten Unfall im Einsatz. Ein Kleintransporter war dabei auf einen Sattelschlepper aufgefahren. Der Fahrer wurde eingeklemmt. Auch ein weiterer Feuerwehrmann (23) wurde bei dem Unfall schwer verletzt.

Der Tod der beiden Feuerwehrmänner löste große Betroffenheit und eine Diskussion um die finanzielle Absicherung freiwilliger Helfer aus. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 erhalten Hinterbliebene von freiwilligen Feuerwehrleuten im Todesfall nun dieselben Leistungen wie bei Mitgliedern der Berufsfeuerwehr.

Mit dem Strafmaß war das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte drei Jahre und sieben Monate gefordert. Die Behörde wendet sich in ihrer Berufung dagegen, dass der Mann nur wegen fahrlässiger und nicht vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist. Auch der Angeklagte hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er beantragte eine Bewährungsstrafe. Das Gericht hat zwei Verhandlungstage angesetzt.

Anna Kristina Bückmann dpa

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