zum Hauptinhalt

Brandenburg: Auf Pump nur noch bei Katastrophen

Landesrechnungshof empfiehlt Regelung der Schuldenbremse in der Brandenburger Landesverfassung

Potsdam - Der Landesrechnungshof hat sich für die Aufnahme einer Regelung zur Schuldenbremse in die Landesverfassung ausgesprochen. Brandenburg hat als einziges Bundesland neben Berlin und dem Saarland die Schuldenbremse noch nicht in Landesrecht umgesetzt. Ohne eine Änderung der Verfassung oder einer anderen Regelung dürfe das Land ab dem Jahr 2020 aber grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen, sagte Rechnungshofpräsident Christoph Weiser am Mittwoch bei der Übergabe eines entsprechenden Beratungsberichts an Landtagspräsidentin Britta Stark.

Die Schuldenbremse, die Bundesländern ab 2020 im Allgemeinen neue Schulden verbietet und dem Bund enge Grenzen für neue Schulden setzt, war 2009 in das Grundgesetz aufgenommen worden. Das Grundgesetz erlaube aber laut Weiser Ausnahmen, etwa bei Naturkatastrophen oder Konjunktureinbrüchen. Um diese Ausnahme aber nutzen zu können, müsse im Land eine entsprechende Regelung geschaffen werden.

Der Vorteil der Verankerung in der Landesverfassung sei, dass dann die Opposition vor dem Landesverfassungsgericht prüfen lassen könnte, ob eine Regierung gegebenenfalls zu Unrecht von Ausnahmeregelungen Gebrauch mache, erläuterte Weiser. Der Beratungsbericht analysiert verschiedene Optionen für die Umsetzung, etwa wie eine Wirtschaftskrise festgestellt werden kann. Der Rechnungshof hatte in seinen letzten Jahresberichten wiederholt darauf hingewiesen, dass sich das Zeitfenster für eine Umsetzung der Schuldenbremse schließt. Der Beratungsbericht solle dazu beitragen, „dass dieses wichtige finanzpolitische Thema fraktionsübergreifend und möglichst im Konsens erörtert wird“, heißt es in einer Mitteilung des Rechnungshofes. Zumal für eine Umsetzung der Landesverfassung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich wäre.

Aus den Fraktionen gab es am Mittwoch Zuspruch für den Rechnungshofvorschlag. „Wir unterstützen die Empfehlung des Landesrechnungshofs zur baldigen Einführung einer Schuldenbremse auf Landesebene“, sagte der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Axel Vogel. Der Rechnungshof habe damit eine seit Langem von den Grünen erhobene Forderung aufgegriffen. „Brandenburg sollte diesen Gestaltungsspielraum nutzen und im Herbst nicht nur ein einfaches Gesetz beschließen, sondern die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern“, forderte Vogel. Eine Schuldenaufnahme könne in Ausnahmesituationen wie bei einer Konjunkturkrise sinnvoll sein, sagte der Grünen-Fraktionschef. Diese Schulden müssen aber auch zeitnah getilgt werden. Ziel müsse sein, mit der Schuldenbremse die finanzielle Spielräume Brandenburgs auch nach 2020 so weit wie möglich zu erhalten und zugleich die immer noch sehr hohen Schulden des Landes verlässlich abzubauen.

„Wer Landespolitik auf Pump betreibt, lässt seine Kinder die Zeche zahlen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Steeven Bretz. Der Landtag müsse nun das Heft des Handelns in die Hand nehmen und die Schuldenbremse auf den Weg bringen. „Wir sind es den kommenden Generationen schuldig“, sagte Bretz. „Die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ist für uns ein sinnvolles und wichtiges Instrument“, erklärte auch der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schmidt.

Dank eines Überschusses im Vorjahr kann Brandenburg erstmals seit 2006 seine Schulden auf weniger als 18 Milliarden Euro senken, wie Finanzminister Christian Görke (Linke) im März bekanntgab. (mit dpa)

Zur Startseite