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Umweltschützer befürchten, dass Schmetterlinge wegen Pestiziden aus der Landwirtschaft in Brandenburg immer seltener werden.

© Sebastian Gabsch

Artenschutz: Parlament für Insekten-Kompromiss

Der Umweltausschuss des Landtages beriet nach dem Negativ-Gutachten über Artenschutz-Volksinitiative.

Potsdam - Brandenburgs Parlament muss entscheiden, ob 73.052 Unterschriften gegen das Insektensterben im Land umsonst gesammelt worden sind: Die Naturschutzverbände appellieren an den Landtag, die erfolgreiche Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft“ trotzdem anzunehmen, obwohl diese von einem aktuellen Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes (PBD) als „unzulässig“ eingestuft worden ist.

Das Artensterben in Brandenburg lasse längeres Abwarten nicht zu, argumentierte etwa Anja Hradetzky, Biolandwirtin aus der Uckermark und eine Initiatorin der Volksinitiative, auf einer Anhörung im Umweltausschuss des Landtages. Hradetzky illustrierte ihren Vortrag unter anderem mit dem Foto eines Schmetterlings, des „Kleinen Fuchses“, der in Brennnesseln lebe, in ihrer Kindheit noch verbreitet gewesen sei und auch heute noch häufig vorkommen müsste. Aber: „Meine Kinder werden ihn nicht mehr sehen“.

Das Gutachten war ein Schock

Mit der Volksinitiative wollen der Naturschutzbund, der BUND und weitere Verbände vor allem gesetzlich durchsetzen, dass wenigstens in Naturschutzgebieten und Gewässerrandstreifen keinerlei Pestizide mehr eingesetzt werden dürfen (bislang sind Ausnahmen zulässig) sowie Agrarfördermittel in stärkerem Maße für naturnahe Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Chancen, dass der Landtag sie annimmt, standen lange gut. Bis das Gutachten kam, das für die Naturschützer ein Schock war.

Die Unzulässigkeit der Volksinitiative wird im Gutachten, das im Auftrag des Hauptausschusses verfasst wurde, mit formalen und inhaltlichen Mängeln begründet. Die Breite der Forderungen, mit denen mehrere Gesetze geändert werden sollen, so der Haupteinwand, verstoße gegen das sogenannte „Kopplungsverbot“.

Nächste Woche soll Empfehlung verabschiedet werden

Die Naturschutzverbände halten das für spitzfindig und für eine zu enge Auslegung der Volksgesetzgebung. In der Anhörung argumentierten die Vertreter der Volksinitiative vor allem mit dem Entscheidungsdruck. „Der Verlust der biologischen Vielfalt ist längst im roten Bereich“, warnte NABU-Landeschef Friedhelm Schmitz-Jersch. „Es ist keine Initiative abgehobener Stadtmenschen.“ Nötig seien ein „eindeutiger Schutz, klare Regelungen und finanzieller Ausgleich“.

Nächste Woche will der Hauptausschuss des Landtages eine Empfehlung verabschieden, ob die Volksinitiative angenommen oder abgelehnt werden soll. Die Chancen für eine Annahme sind mit dem Gutachten zumindest gesunken. In der Kenia-Koalition halten es SPD und CDU für unmöglich, sich über das Votum der Juristen des Landtages einfach hinwegzusetzen. Die Grünen halten die Fehler für heilbar, empfehlen eine Annahme. Auch Linksfraktion und Freie Wähler sind dafür. Die AfD lässt ihre Linie offen. Parallel dazu muss das Parlament zudem über eine mildere, mit 24.000 Unterschriften ebenfalls erfolgreiche Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen“ von Landnutzern entscheiden. Deshalb laufen nun Bestrebungen, beide Anliegen in einem neuen Beschlussentwurf für das Parlament zusammenzubinden. „Es muss nun darum gehen, wie es gelingen kann, das Anliegen umzusetzen“, sagte Ingo Senftleben (CDU). „Insektenschutz ist nicht teilbar“, erklärte Wolfgang Roick (SPD), der auch Vorsitzender des Agrar- und Umweltausschusses ist. „Es bleibt dem Landtag unbenommen, das Anliegen der Volksinitiative aufzugreifen“, sagte Schmitz-Jersch. Bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge habe das Parlament das ja auch getan. Entscheidend sei, dass man das Votum von 73.000 Bürgern nicht ignoriere. Man sei zu Gesprächen mit der Initiative der Landnutzer bereit. Deren Sprecher Gregor Beyer zeigte sich offen für einen Kompromiss: „Wir sind bereit, es gemeinsam zu machen.“ Moderieren müsse das aber das Parlament.

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