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Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU).

© picture alliance/dpa

Arbeitsgerichts-Reform: Beamtenbund klagt gegen Justizministerin

Der Deutsche Beamtenbund kritisiert, dass die Gewerkschaft an den Umstrukturierungsplänen nicht beteiligt wurde - und kündigt eine Klage gegen die Reform an. 

Potsdam - Die von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) geplante Reform der Arbeitsgerichte sorgt für neuen Streit: Am Montag kündigte der Deutsche Beamtenbund eine Klage gegen die Reform vor dem Verwaltungsgericht Potsdam an. Grund dafür sei, dass die Gewerkschaft an den Umstrukturierungsplänen nicht beteiligt worden sei. 

„Die Beteiligungsrechte, die im § 130 LBG geregelt sind, sind ein schützenwertes Instrument des Miteinanders der Landesregierung und der Gewerkschaften“, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des DBB, Ralf Roggenbuck. „Denn nur wenn die Interessenvertretungen frühzeitig eingebunden werden und Ihr Rat auch ernst genommen wird, kann vermieden werden, dass – wie im vorliegenden Fall – der Eindruck entsteht, dass Bulldozer-Politik auf Kosten der Bevölkerung und der Beschäftigten gemacht wird."

Standort in Potsdam soll schließen

Die CDU-Politikerin Hoffmann hatte vor kurzem einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Zahl der Arbeitsgerichte in Brandenburg deutlich reduzieren soll. So sollen die Standorte in Potsdam und Eberswalde sowie die Außenkammer des Arbeitsgerichts Cottbus in Senftenberg 2023 geschlossen werden. Stattdessen soll es in Eberswalde und Senftenberg so genannte Gerichtstage geben. Zudem soll es weiterhin Rechtsantragsstellen für die Arbeitsgerichte in Eberswalde, Senftenberg und Potsdam geben.

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Im Landtag stößt dieses Vorhaben auf gespaltene Reaktionen. Unterstützung erhalten die Beamten bei der Opposition im Potsdamer Landtag, so von BVB/Freie Wähler und den Linken. Dagegen äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, deutlich kritisch zur Klage des Beamtenbundes. „Ich gehe davon aus, dass der Beamtenbund ausreichend und frühzeitig zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung angehört und Beteiligungsrechte des DBB nicht verletzt wurden“, so Eichelbaum. Ein Sprecher des Potsdamer Justizministeriums erklärte dagegen auf Anfrage dieser Zeitung, dass man zu laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgebe. las

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