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ANWOHNERBESCHWERDEN ABGEWIESEN: Karlsruhe billigt BER-Nachtflugregelung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Nachtflugregelungen für den künftigen Hauptstadtflughafen BER gebilligt. Mit drei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen wies es Verfassungsbeschwerden von Anwohnern und Anliegergemeinden ab (Az: 1 BvR 612/12 und 1 BvR 682/12).

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Nachtflugregelungen für den künftigen Hauptstadtflughafen BER gebilligt. Mit drei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen wies es Verfassungsbeschwerden von Anwohnern und Anliegergemeinden ab (Az: 1 BvR 612/12 und 1 BvR 682/12). Vorgesehen ist ein absolutes Flugverbot nur für die „Nachtkernzeit“ von Mitternacht bis 5 Uhr. Jeweils in der halben Stunde davor und danach soll auch ein Flugverbot gelten, aber mit großzügigen Ausnahmen. Die „Nachtrandstunden“ von 22 Uhr bis 23.30 Uhr und 5.30 Uhr bis 6 Uhr sind weitgehend für den Flugbetrieb geöffnet. Diese Regelungen waren bereits 2009 getroffen worden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die ursprüngliche Planfeststellung teilweise verworfen hatte. Die Neuregelung hatten die Leipziger Richter dann in einem weiteren Verfahren gebilligt.

Mit ihren Beschwerden kritisierten zwei Anwohner und vier Gemeinden, ein Gutachten zu dem Fluglärm sei fehlerhaft oder komplett nicht verwendbar gewesen. Entsprechende Rügen habe das Bundesverwaltungsgericht übergangen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun aber das Leipziger Urteil. AFP

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