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Antrag zur Änderung des Wahlgesetzes: Grüne wollen mehr Frauen im Landtag

Die Grünen wollen das Wahlgesetz ändern, damit mehr Frauen in den Landtag kommen können. Das Wahlvorschlagsverfahren soll dazu paritätisch werden.

Potsdam - Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag fordert eine Änderung des Wahlgesetzes, um mehr Frauen den Weg ins Parlament zu ebnen. In ihrem Gesetzentwurf schlagen die Grünen vor, ein paritätisches Wahlvorschlagsverfahren im Vorfeld der Landtagswahlen für alle Parteien und politischen Vereinigungen vorzugeben. „Es sichert die Chancengleichheit von Bewerberinnen und Bewerbern sowie die gleichberechtigte demokratische Teilhabe und effektive politische Einflussnahme der Brandenburgischen Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in der Begründung. Dadurch komme der Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung aus dem Demokratie- und Gleichberechtigungsgebot nach.

Der Gesetzentwurf beziehe sich sowohl auf die Landeslisten als auch auf die Kreiswahlvorschläge, also die Direktmandate. Für die Landeslisten soll eine paritätische Besetzung durch alternierende Listen, also männliche und weibliche Bewerber abwechselnd auf der Liste, vorgeschrieben werden. Kreiswahlvorschläge müssen nach Vorstellung der Grünen von Parteien nominierte Wahlkreisduos enthalten, bestehend aus einer Frau und einem Mann. Nur das Duo soll in einem Wahlkreis kandidieren können. Ein nominiertes Wahlkreisduo kann, muss aber nicht gemeinsam gewählt werden. „Um die vorgegebene Anzahl der Direktmandate von 44 nicht zu erhöhen, wird die Anzahl der Wahlkreise halbiert“, heißt es in dem Entwurf.

Hintergrund des Vorstoßes ist der Fakt, dass im Landtag weit weniger Frauen als Männer sitzen. Nach Angaben der Grünen liegt der Anteil der Parlamentarierinnen aktuell bei 38,6 Prozent. Gemessen an ihrem Anteil an der wahlberechtigten Bevölkerung von rund 51 Prozent seien Frauen seit 1990 im Landtag unterrepräsentiert. Ursächlich dafür seien die Nominierungsverfahren der Parteien im Vorfeld der Wahlen, die Frauen nur in unzureichendem Maße als Kandidatinnen aufstellen. „Werden Frauen aufgrund parteiinternen Strukturen nicht nominiert, so können sie auch nicht von Wählerinnen und Wählern gewählt werden, die selbst keinerlei Einfluss auf die Nominierungsverfahren haben“, schreibt die Grüne-Fraktion.

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