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Gemeinschaftsunterkünfte gelten in der Pandemie als besonders gefährlich. Dagegen gab es schon Protest - wie hier von Aktivisten der Initiative Seebrücke, die die Evakuierung der Flüchtlingslager auf griechischen Inseln forderten.

© Ottmar Winter PNN

Antrag auf Umzug abgelehnt: Schwere Vorwürfe nach Covid-Todesfall in Nauener Geflüchtetenheim

Eine Frau, die in einem Geflüchtetenheim in Nauen lebte, ist an Covid-19 gestorben. Der Flüchtlingsrat wirft den Behörden "fahrlässige Körperverletzung" vor.

Potsdam/Nauen - Eine 74-jährige Frau, die im Dezember an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung gestorben ist, könnte sich in einer Sammelunterkunft für Geflüchtete in Nauen angesteckt haben. Der Flüchtlingsrat Brandenburg warnt vor Corona-Ausbrüchen und wirft den Behörden “fahrlässige Körperverletzung” vor. 

Bereits am 11. Dezember ist Zina Elzhurkaeva im Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam verstorben. Dem Flüchtlingsrat zufolge war sie im Juni 2016 mit ihrem Enkelsohn aus Tschetschenien (Russland) nach Deutschland geflohen. Zuletzt lebte Elzhurkaeva in einer Gemeinschaftsunterkunft in Nauen. Aufgrund ihres Alters und einer schweren Herz-Kreislauf-Erkrankung gehörte sie zur Covid-19-Risikogruppe. Sie hatte Angst vor einer Ansteckung. 

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Nach Auskunft des Flüchtlingsrates lebte Elzhurkaeva zwar in einem Einzelzimmer, musste sich aber Bad und Küche mit “sechs bis sieben weiteren Familien” teilen. Anfang November stellte sie deshalb beim Sozialamt des Landkreises Havelland einen Antrag. Sie wollte umziehen, in eine Übergangswohnung oder zumindest in eine Gemeinschaftsunterkunft, in der sie Küche und Bad für sich hätte. Zuvor hatte eine andere Bewohnerin, die ebenfalls zur Risikogruppe zählt, auf Unterbringung in einer Wohnung geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Recht bekommen. Doch das Sozialamt lehnte Elzhurkaevas Antrag ab.  

Umzug zum Enkelsohn wurde nicht bezahlt 

Im Antwortschreiben, das den PNN vorliegt, teilte das Amt mit, dass alle Übergangswohnungen "in vollem Umfang ausgelastet” seien. Generell gebe es “keine Wohnungen zur Alleinnutzung”. Das Sozialamt empfahl Elzhurkaeva, zu ihrem Enkelsohn zu ziehen, eine finanzielle Unterstützung könne es dafür aber nicht geben.  

Kristin Neumann, eine Sprecherin des Flüchtlingsrates, hält das für eine fatale Fehlentscheidung. Sie vermutet, dass sich Zina Elzhurkaeva im Heim mit dem Coronavirus infiziert hat. Sie habe mit ihren Angehörigen darüber gesprochen, dass sie in der Unterkunft Kontakt zu einer infizierten Person gehabt habe. “Das Sozialamt hat den Antrag abgelehnt, ohne auf die gesundheitliche Gefährdung einzugehen”, sagt Neumann. Der Enkelsohn habe in seiner Wohnung nicht genug Platz gehabt, um Elzhurkaeva aufzunehmen. Der Flüchtlingsrat ist eine Nichtregierungsorganisation, zu der neben politischen Initiativen unter anderem auch Selbstorganisationen von Geflüchteten und Kirchenvertreter gehören.  

Landkreis weist Verantwortung von sich

Der Landkreis Havelland bestreitet diese Darstellung. “Jeder Todesfall ist zutiefst traurig”, teilt Sprecher Norman Giese auf Anfrage mit. “Nach unseren Erkenntnissen hat sich die Frau jedoch nicht in der Gemeinschaftsunterkunft angesteckt.” Konkrete Fragen zum Fall und zur Situation in der Unterkunft konnte der Landkreis vor den Weihnachtsfeiertagen nicht beantworten.  

Der Sprecher teilte lediglich mit, die Anweisungen der Eindämmungsverordnung würden generell “strikt durchgesetzt”. Das Hygienekonzept der Heime beinhalte unter anderem ein Besuchsverbot und eine Maskenpflicht. In Eingangsbereichen würden Handwaschseife und Desinfektionsmitteln bereitgestellt. Außerdem gebe es “Quarantänemaßnahmen bei langfristiger Abwesenheit von Bewohnern”, eine “Pflicht zur Vorlage eines Negativtestes bei Quarantänebrechern” sowie eine “Isolierung von Erkrankten oder Kontaktpersonen in eigens dafür bereitgestellten Objekten”. 

RKI empfiehlt Risikogruppen separat unterzubringen

Bereits im Mai hatte eine Studie der Universität Bielefeld vor dem Infektionsrisiko in Sammelunterkünften gewarnt. Die Erhebung hatte gezeigt, dass im Fall einer Infektion in einer solchen Unterkunft für alle anderen dort untergebrachten Menschen ein Risiko von etwa 17 Prozent bestehe, selbst infiziert zu werden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) warnte zuletzt Anfang Dezember, dass das Übertragungsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften besonders hoch sei. Das RKI empfiehlt auf seiner Website “dringend”, Angehörige von Risikogruppen “möglichst für die Dauer der gesamten Pandemie separat unterzubringen oder ihnen dies zumindest anzubieten, um für sie das Risiko einer Infektion zu reduzieren.”  

Der Flüchtlingsrat wirft den Verantwortlichen im Fall Zina Elzhurkaeva “fahrlässige Körperverletzung” vor. “Die Angehörigen prüfen nun gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt mögliche rechtliche Schritte", sagt die Sprecherin.

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