zum Hauptinhalt
Zwei Bransätze wurden auf diese Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog, in der minderjährige Flüchtlinge untergebracht waren, geworfen.

© dpa

Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog: Rechter Brandstifter in Haft

Obwohl er gestanden hatte, einen Brandanschlag auf eine Jüterboger Flüchtlingsunterkunft verübt zu haben, gab es zunächst keinen Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen. Nun korrigiert sich das Gericht - und der Mann sitzt nun doch in Untersuchungshaft.

Jüterbog - Bei den Ermittlern war die Erleichterung groß. Am Mittwoch hat das Landgericht Potsdam eine Entscheidung des Amtsgerichts Luckenwalde zum Brandanschlag auf eine Unterkunft für jugendliche Flüchtlinge in Jüterbog korrigiert. Nun muss ein 20-Jähriger aus Jüterbog, der bereits gestanden hat, den Brandanschlag in der Nacht zum 1. Oktober verübt zu haben, doch in Untersuchungshaft.

Der Mann ist bei den Sicherheitsbehörden als Mitläufer in der rechtsextremistischen Szene bekannt. Im November nahmen ihn Ermittler fest. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stießen die Beamten auf umfangreiches Beweismaterial: Es waren die nötigen Utensilien für den Brandanschlag. Bei seinem Geständnis erklärte der Mann, er habe als Einzeltäter gehandelt, sein Motiv: fremdenfeindliche Gesinnung.

Nur Brandstiftung: Amtsgericht Luckenwalde sah keinen Grund für Untersuchungshaft

Doch das Amtsgericht in Luckenwalde sah es nicht als notwendig an, den 20-Jährigen in Untersuchungshaft zu stecken. Es sah keine Fluchtgefahr und ging nur vom Vorwurf der Brandstiftung aus. Das Landgericht Potsdam entschied nun nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Potsdam anders, wie ein Behördensprecher bestätigte. Neben der Brandstiftung erkannte das Gericht auch den Vorwurf des versuchten Mordes an. Weil dafür ein weitaus höheres Strafmaß zu erwarten ist, nämlich bis zu 15 Jahre oder lebenslange Haft, bestehe Fluchtgefahr, entschied das Landgericht. Zudem sei der Beschuldigte sozial nicht fest verankert.

Auf die Spur war die Polizei dem Mann bei Ermittlungen im Umfeld des Flüchtlingsheims gekommen. Dabei fanden die Beamten einen Zeugen, der den 20-Jährigen kurz vor der Tat mit einem Benzinkanister zum Flüchtlingsheim gehen sah. Der 20-Jährige hatte am 1. Oktober um 1.15 Uhr zwei Brandsätze auf ein Fenster des Flachbaus, in dem alleinreisende, minderjährige Flüchtlinge untergebracht sind, geworfen. Sie durchschlugen aber nicht die Fenster. Betreuern gelang es, die Flammen an der Außenfassade zu löschen. Die 20 Bewohner im Alter von 15 bis 17 Jahren kamen mit dem Schrecken davon.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false