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Wegen der anstehenden Weihnachtstage kommen einige Insassen in Brandenburg vorzeitig aus dem Gefängnis.

© Frank Rumpenhorst/dpa

Amnestie für Gefangene in Brandenburg: 37 Häftlinge kommen vorzeitig auf freien Fuß

Dutzende Gefangene in Brandenburg werden in diesen Tagen vorzeitig aus der Haft entlassen. Doch nicht jeder Insasse kann auf die Weihnachtsamnestie hoffen.

Potsdam - Im Land Brandenburg profitieren dieses Jahr wieder Dutzende Gefangene von einer Weihnachtsamnestie. Im Zeitraum vom 16. November bis zum 4. Januar 2019 kommen nach der vorläufigen Statistik 37 Häftlinge auf freien Fuß, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte.

Dabei handelt es sich um Gefangene, deren Entlassung ohnehin kurz bevorsteht. Ausgenommen von der Amnestie sind Gefangene, die besonders schwere Straftaten wie Mord oder Sexualdelikte begangen haben. Über den Gnadenerweis entscheiden die Vollstreckungsbehörden und Justizminister Stefan Ludwig (Linke). Das Gnadenrecht bei schwersten Straftaten wie Terrorismus, bei denen sich die Angeklagten vor Bundesgerichten verantworten müssen, liegt laut Grundgesetz beim Bundespräsidenten. Laut Landesverfassung übt in Brandenburg das Begnadigungsrecht der Ministerpräsident aus, der diese Befugnis aber übertragen kann.

In den vergangenen Jahren wurden mehr Gefangene vorzeitig entlassen 

Die Zahl der Gnadenerweise in Brandenburg war zuletzt rückläufig. Rund um Weihnachten 2017 kamen noch mindestens 60 Gefangene auf freien Fuß. Ein Jahr zuvor waren es sogar 78 Gefangene. Nach einer Übersicht des Amtes für Statistik saßen zum Stichtag 31. März 2018 rund 1000 Strafgefangene in Brandenburger Gefängnissen ein, das waren 5,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Mit mehr als 20 Prozent waren Diebstahl und Unterschlagung die häufigsten Haftgründe, gefolgt von Raub und Erpressung mit 14,5 Prozent. 12,8 Prozent der Gefangenen verbüßte wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie zum Beispiel Körperverletzung ihre Haft.

Die Bundesländer gehen sehr unterschiedlich bei der Weihnachtsamnestie vor. Bayern und Sachsen gewähren sie nicht. (dpa)

Rochus Görgen

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