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Brandenburg: Allein in Fürstenwalde

Ein 13-Jähriger soll von einer Bahnmitarbeiterin aus dem Zug geworfen worden sein. Das ist verboten

Fürstenwalde/Berlin - Erneut soll eine Zugbegleiterin der Deutschen Bahn einem Kind wegen unvollständiger Fahrpapiere die Weiterfahrt verwehrt haben. Zugetragen haben soll sich der Vorfall am Sonntagnachmittag auf der Strecke des RE1 von Frankfurt (Oder) nach Magdeburg. Eine Zugbegleiterin habe dort ein minderjähriges Kind des Zuges verwiesen. Das berichtet zumindest seine Mutter, die anonym bleiben möchte, den PNN.

Was war geschehen? Ein 13-jähriger Junge hatte das Wochenende bei seiner Tante in Frankfurt verbracht. Am Sonntag fuhr er mit dem RE1 um 13.57 Uhr zurück nach Berlin, wo ihn seine Mutter am Bahnhof Alexanderplatz abholen sollte. Ihr Sohn sei zu 80 Prozent schwerbehindert, den entsprechenden Ausweis hatte er aber nicht dabei. Dafür aber seinen Personalausweis und ein Bild des Schwerbehindertenausweises auf dem Smartphone. Seit zwei Jahren fahre er mal mit Ausweis, mal mit Bild: „Er wurde schon mehrfach kontrolliert – jedes Mal ohne Probleme.“ Gegen 14.15 Uhr kontrollierte ihn dann die Zugbegleiterin.

Er habe ihr das Bild seines Schwerbehindertenausweises gezeigt. Die Zugbegleiterin aber akzeptierte demnach das Bild nicht. Der Junge habe ihr dann angeboten, 20 Euro in bar zu zahlen. Doch auch das habe die Mitarbeiterin nicht akzeptiert und stattdessen auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt gepocht – in Höhe von 60 Euro. Der Junge schlug der Zugbegleiterin daraufhin vor, dass seine Mutter den Rest am Zielort zahlen würde. Doch auch das lehnt die Mitarbeiterin ab. Um 14.21 Uhr erreichte der Zug dann Fürstenwalde (Spree). Die Bahnmitarbeiterin forderte den Jungen dort dazu auf, den Zug zu verlassen. Am zweiten Advent, bei Schneefall und eisigen Temperaturen.

In Fürstenwalde rief der 13-Jährige seine Mutter an. „Ich war schockiert“, sagt sie. Kurz habe sie überlegt, ihn von dort abzuholen oder gar die Polizei zu rufen. Doch ihr Sohn reagierte besonnen: Er kauft sich ein Bahn-Ticket und fährt mit dem nächsten Zug weiter zum Alex. „Als ich ihn in Empfang nahm, war er zittrig und etwas benommen.“ Schon vorher hatte sie den Vorfall an einem Infostand der Bahn gemeldet. Der Mitarbeiter hätte verständnisvoll reagiert. Er nahm die Beschwerde auf und versuchte die Zugbegleiterin zu erreichen. Das gelang aber nicht.

Die Bahn wollte sich auf Anfrage zu dem Vorfall nicht äußern. In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu ähnlichen Fällen gekommen. Vor zwei Jahren hat die Bahn eine Anleitung für Bahnmitarbeiter und Öffentlichkeit, unter dem Titel „Kinder unterwegs: Keine Fahrkarte - keine Panik“, veröffentlicht. Darin heißt es: „Minderjährige dürfen nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden.“ Sollte ein Bahnmitarbeiter auf Minderjährige ohne gültigen Fahrausweis stoßen, muss er ihre Personalien aufnehmen und ihnen einen Beleg für die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung ausstellen. Nachdem der Beleg ausgestellt wurde, darf das Kind weiterfahren. Ein Beförderungsentgelt darf vom Kind nicht verlangt werden.

An all diese Hinweise hat sich die Zugbegleiterin am Sonntagnachmittag nicht gehalten. Die Mutter hat daher Anzeige erstattet. Michael Graupner

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