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Brandenburg: AfD-Verfügung gegen Politiker der Linken

Potsdam - Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung der Brandenburger AfD-Fraktion gegen den Potsdamer Bundestagsabgeordneten Norbert Müller (Linke) vom 2. Oktober 2017 bestätigt.

Potsdam - Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung der Brandenburger AfD-Fraktion gegen den Potsdamer Bundestagsabgeordneten Norbert Müller (Linke) vom 2. Oktober 2017 bestätigt. Das teilte die Fraktion am Freitag mit. Müller hatte demnach am Rande einer Gegendemonstration gegen die AfD im September vergangenen Jahres in Potsdam öffentlich wahrheitswidrig behauptet, die AfD-Fraktion im Landtag würde zu den Ausschüssen, in denen sie den Vorsitz innehat, nicht erscheinen. Die AfD ging gegen Müller vor, dem gerichtlich untersagt wurde, seine Äußerungen zu wiederholen. Müller, der gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt hatte, unterlag am 1. Februar vor dem Landgericht. Er begrüße das Urteil, weil damit deutlich gemacht worden sei, „dass Lügen im politischen Meinungskampf nichts zu suchen haben“, so der AfD-Landtagsabgeordnete Sven Schröder. PNN

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