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AfD-Mitglieder wollten die neuen Regeln verhindern.

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Update

AfD-Eilantrag abgelehnt: Verschärfte Maskenpflicht im Landtag gilt wieder

Die AfD-Fraktion scheiterte mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Unterdessen gab es im Brandenburger Parlament einen Corona-Verdachtsfall.

Potsdam - Im Kampf gegen eine verschärfte Maskenpflicht im Brandenburger Landtag hat die AfD-Fraktion eine Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies den Eilantrag der 23 AfD-Abgeordneten gegen die Allgemeinverfügung der Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke ab. Damit gilt die erweiterte Maskenpflicht im Landtag wieder.

Das Gericht bezeichnete den Antrag der AfD-Abgeordneten als "unzulässig". Zuständig sei das Landesverfassungsgericht. Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken der Corona-Pandemie und der sehr geringen Intensität der Einschränkungen bestünden auch hinsichtlich des Inhalts der Verfügung der Landtagspräsidentin voraussichtlich keine materiell-rechtlichen Bedenken, erklärte das Gericht. Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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Neue Regeln gelten ab sofort

"Meine Allgemeinverfügung wird ab sofort umgesetzt", teilte Landtagspräsidentin Liedtke auf PNN-Anfrage mit. Die Corona-Pandemie sei nicht vorüber, das Gesundheitsrisiko laut Robert-Koch-Institut weiterhin hoch bis sehr hoch. "Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständlich, dass sich alle im Landtag an den anerkannten Schutzmaßnahmen gegen Ansteckung zu beteiligen haben", sagte die SPD-Politikerin. Dazu gehöre neben dem Mindestabstand das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke.
Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke.

© dpa

Laut der neuen Verfügung gilt die Maskenpflicht in allen Räumen und auf allen Flächen des Landtags. In der Kantine, in Teeküchen und Beratungsräumen - also dem Plenarsaal oder Ausschussräumen - kann die Maske aber abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird oder wie im Plenarsaal Plexiglas die Plätze der Abgeordneten trennt. Wer sich nicht an die Regelung hält, dem drohen bis zu 50 000 Euro Strafe. Anlass für die verschärfte Maskenpflicht im Landtag war die Infektion eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion

Corona-Verdacht in CDU-Fraktion

Am Freitag wurde bekannt, dass der Brandenburger CDU-Abgeordnete Julian Brüning unter Corona-Verdacht steht. Ein Fraktionssprecher bestätigte einen Bericht der "B.Z.". Brüning zeigte Erkältungssymptome.

Der CDU-Abgeordnete Julian Brüning befindet sich in Quarantäne.
Der CDU-Abgeordnete Julian Brüning befindet sich in Quarantäne.

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Brüning, der Landesvorsitzender der Jungen Union ist, hatte sich in Quarantäne begeben. Drei CDU-Abgeordnete, die laut des Berichts länger in Brünings Nähe saßen, nahmen am Freitag nicht an der Plenarsitzung teil. Brünings Corona-Test fiel dann aber negativ aus. Bisher gibt es unter den Brandenburger Abgeordneten noch keinen Corona-Fall. (mit dpa)

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