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Acht Beschwerden gegen BER: Kläger wenden sich ans Bundesverfassungsgericht

Potsdam - Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegen mittlerweile acht Beschwerden im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Hauptstadtflughafen BER vor. Zuletzt sei eine Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Januar 2016 eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Karlsruhe auf Anfrage.

Potsdam - Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegen mittlerweile acht Beschwerden im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Hauptstadtflughafen BER vor. Zuletzt sei eine Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Januar 2016 eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Karlsruhe auf Anfrage.

Eingelegt hatte sie eine Anwohnerin aus Kleinmachnow, die erfolglos gegen die Betriebsgenehmigung für den Flughafen geklagt hatte. Alle acht bislang eingegangenen Beschwerden werden beim Verfassungsgericht im selben Dezernat bearbeitet. Die Verfassungsbeschwerden richten sich teils auch gegen einzelne Flugrouten. Wann über die Beschwerden entschieden wird, steht noch nicht fest.

Der Vorsitzende des Vereins Kleinmachnow gegen Fluglärm, Matthias Schubert, erklärte, die neue Beschwerde werde wiederum von dem Stuttgarter Verfassungsrechtler Rüdiger Zuck vertreten. Eine erste Verfassungsbeschwerde aus Kleinmachnow aus dem Jahr 2012, die sich auf fehlende Beteiligungsrechte bei der Planfeststellung beziehe, sei weiterhin noch nicht entschieden worden.

Mit dem Flughafenprojekt hatte sich das Verfassungsgericht bereits in einer Entscheidung vom Februar 2008 beschäftigt. Damals hatte die zuständige 3. Kammer des Ersten Senats eine Beschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht angenommen. Die Beschwerde habe keine grundsätzliche Bedeutung und auch insgesamt wegen einer nicht ausreichenden Begründung keine Aussicht auf Erfolg, hieß es damals. Zuletzt hatten Technikprobleme unter anderem mit den Türen die geplante Eröffnung des Flughafens weiter hinausgezögert. Ein Termin, wann das Großprojekt in Betrieb gehen kann, ist weiter offen. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Beschwerdeführern ganz oder teilweise Recht geben, drohen womöglich weitere Verzögerungen. Rochus Görgen

Rochus Görgen

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