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Abiturientin erwürgt – Urteil am Donnerstag: Fall Hanna K.: Ankläger will Höchststrafe

Berlin - Die Abiturientin war nur noch 215 Meter von ihrem Elternhaus entfernt, als David G. angriff.

Berlin - Die Abiturientin war nur noch 215 Meter von ihrem Elternhaus entfernt, als David G. angriff. „Er verfolgte die junge Frau, um sie zu vergewaltigen“, steht für den Staatsanwalt fest. Überraschend sei Hanna K. von hinten attackiert worden. Als sie sich heftig wehrte, habe G. sein Opfer erwürgt. Lebenslange Haft wegen Mordes forderte der Ankläger und zudem die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Freilassung nach 15 Jahren auf Bewährung ausgeschlossen.

David G., ein 31-Jähriger aus dem Berliner Bezirk Lichtenberg, hatte die Tötung zwar zugegeben, dabei aber von einem angeblichen Unfall gesprochen. Als er Hanna K. an der Schulter angefasst habe, seien sie gestürzt, erklärte er. Beim Aufstehen sei er wohl an ihren Hals gekommen. Diese Version wurde durch eine Gutachterin klar widerlegt. Drei bis acht Minuten müsse der Täter sein Opfer gewürgt haben. „Es war ein besonders schlimmer und qualvoller Tod“, sagte der Ankläger. „Der Fall ist der Albtraum aller Eltern.“

Die 18-Jährige hatte gerade ein sehr gutes Abitur abgelegt und wollte in Kürze ein Medizinstudium beginnen. Sie kam in der Nacht zum 16. Mai von der Party einer Freundin. Am U-Bahnhof Frankfurter Allee nahm sie gegen 1.24 Uhr einen Zug in Richtung Hönow im Osten der Stadt. Sie bemerkte die heimlichen Blicke von G. nicht. Er war aus Sicht des Anklägers schon längere Zeit nachts unterwegs auf der Suche nach einem Opfer. G. habe sich die ihm unbekannte Hanna K. ausgesucht, „weil sie dem Bild einer Frau entsprach, die er besitzen wollte“.

Ein Täter, der aus einem „Milieu der moralischen Verelendung kommt“, so der Staatsanwalt. Wenn G. nicht am Computer gespielt habe, habe er massenhaft Pornos konsumiert. Er habe im Haushalt der Eltern gelebt, sei arbeitsscheu und habe jeden Job verweigert.

Am Bahnhof Wuhletal dann stieg die Abiturientin aus. Kurz darauf griff G. an, erklärte der Ankläger. Als Hanna K. sich wehrte und schrie, habe er sie gewürgt. Er sei des heimtückischen Mordes zur Verdeckung einer versuchten Vergewaltigung schuldig. Seine Schuld sei besonders schwer, sagte auch der Nebenklage- Anwalt für die Eltern der Schülerin. „Ich halte ihn für sehr gefährlich.“

Der Verteidiger argumentierte, G. sei ein Mann von geringer Intelligenz – mit einem IQ von 59. Verminderte Schuldfähigkeit sei nicht ausgeschlossen, sagte der Anwalt und sprach sich gegen lebenslange Haft aus. Das Landgericht Berlin will am Donnerstag das Urteil verkünden. K.G.

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