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Maskenpflicht besteht ab Montag, dem 27. April, in Potsdams Nahverkehr und im Einzelhandel.

© Soeren Stache/dpa

Update

Ab heute gilt "Maske auf" in Brandenburg: Fragen und Antworten zur Maskenpflicht

Jetzt gilt die Maskenpflicht in ganz Brandenburg im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Fragen und Antworten zur Verordnung sowie Tipps und Ratschläge für den effektiven Einsatz von Alltagsmasken.

Potsdam – In Brandenburg gilt ab Montag, dem 27. April, in allen Bussen und Bahnen und beim Einkaufen in Geschäften eine Maskenpflicht für alle Personen ab sechs Jahren. So dramatisch wie es sich liest, ist es indes nicht: Zum einen geht es um sogenannte Alltagsmasken, zum anderen wird diese Regelung nicht tatsächlich kontrolliert. Wer keine Maske hat, muss nicht mit einer Strafe rechnen. Denn anders als mehrere andere Bundesländer verzichten Brandenburg und auch Berlin bei Verstößen auf Bußgelder - zumindest bislang.

Nonnemacher: "Abstand und Hygieneregeln weiter gültig"

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) warnte am Sonntag vor einem trügerischen Sicherheitsgefühl: „Abstandsgebot und Hygieneregeln müssen weiter strikt eingehalten werden“, erklärte sie. Die Maske solle auf keinen Fall ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz sein, denn den bräuchten Ärzte und Pflegekräfte. Auch für Taxis gilt die Maskenpflicht. Menschen mit Schwierigkeiten beim Atmen sind davon ausgenommen. Potsdams Verkehrsbetrieb ViP kündigte an, dass die Fahrkartenkontrolleure aktiv auf die Maskenpflicht in Bus und Tram hinweisen werden. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, die Bahn und die BVG appellierten lediglich an alle Fahrgäste, einen Schutz zu tragen. Fragen und Antworten zur eingeführten Maskenpflicht

Die Alltagsmaske, offiziell als Mund-Nasen-Schutz bezeichnet, genügt nicht medizinischen Anforderungen, reicht aber für die Maskenpflicht. 
Die Alltagsmaske, offiziell als Mund-Nasen-Schutz bezeichnet, genügt nicht medizinischen Anforderungen, reicht aber für die Maskenpflicht. 

© Kirsten Nijhof/dpa

Welche Art von Maske ist erlaubt?

Es geht um Alltagsmasken - also nicht die Masken, die für Krankenhäuser vorgesehen sind. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte das am vergangenen Freitag so: „Ganz einfach ein Stück Stoff, gefaltet oder nicht gefaltet - das ist dann Geschmackssache. Hauptsache, Mund und Nase sind bedeckt.“ Er betonte: „Selbst wenn es den anderen hilft und nicht mir selber, ist es ein guter Schritt.“ Die Masken sollen die Ausbreitung des Coronavirus über Tröpfchenpartikel beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen verringern.

Wer muss den Mund-Nasen-Schutz tragen?

Alle, die mindestens sechs Jahre alt sind, sollen die Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel benutzen. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung sieht die Kontrolle der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bei den Betreibern. Strafen drohen aber nicht: Es gibt keinen Bußgeldkatalog hierfür - anders als für das Übertreten der Regeln für Abstände oder Versammlungen.

In Brandenburgs Schulen gilt keine Maskenpflicht, allerdings weiterhin Abstandsgebote und Hygieneregeln.
In Brandenburgs Schulen gilt keine Maskenpflicht, allerdings weiterhin Abstandsgebote und Hygieneregeln.

© Jonas Güttler/dpa

Gilt die Maskenpflicht auch im Schulunterricht, der mit diesem Montag schrittweise wieder startet?

Eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz gilt von Montag an laut Landesverordnung nur in öffentlichen Bussen und Bahnen und anderen Bereichen des Nahverkehrs sowie im Einzelhandel. In Schulen gibt es keine generelle Maskenpflicht. Für den Schulunterricht müssen aber umfangreiche Hygieneregeln beachtet werden: mindestens 1,50 Meter Abstand, regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Husten und Niesen in Taschentuch oder Armbeuge, kein Tauschen von Gegenständen oder Essen. 

Gibt es Bußgelder? 

Bislang sind von der rot-schwarz-grünen Landesregierung keine Strafen vorgesehen, wenn man keine Maske trägt – anders als für das Übertreten der Regeln für Abstände oder Versammlungen gibt es keinen Bußgeldkatalog. Man setzt hier zunächst einmal auf die Vernunft der Menschen. Im Nahverkehr wird von der Politik erwartet, dass die Betreiber die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Läden können Hausverbot erteilen, wenn man sich nicht an die Maskenpflicht hält.

Wo bekommt man Masken?

In Apotheken und Supermärkten der Stadt wird der sogenannte „Mund-Nasen-Schutz“ verkauft. Selbstgemachte Masken sind ebenso in verschiedenen Läden in Potsdam sowie in Internetshops erhältlich. 

Eine Potsdamerin mit selbst genähter Maske.
Eine Potsdamerin mit selbst genähter Maske.

© Andreas Klaer

Was muss man beim Tragen einer Alltagsmaske beachten? 

Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat einige Empfehlungen und Regeln veröffentlicht, die für das Tragen von Alltagsmasken berücksichtigt werden sollten, um eine optimale Wirkung zu erzielen.

Das brandenburgische Gesundheitsministerium macht überdies deutlich, dass auch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden muss, um das Risiko einer Virusverbreitung weiterhin zu reduzieren.

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